Langue: allemand
7.1.1977 (vendredi)
Neues Handelsregister in Ägypten. Stellung der Ausländer
Lettre (L)
Ausländische Unternehmen können sich in Ägypten nur ins obligatorische Handelsregister eintragen lassen, wenn die ägyptische Beteiligung mindestens 51% beträgt. Bereits früher nationalisierte ausländische Unternehmen sind davon ausgenommen, jegliche Veränderung gegenüber der bisherigen Eintragung ist aber verboten
Référence: 512.0
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