Language: German
7.1.1977 (Friday)
Neues Handelsregister in Ägypten. Stellung der Ausländer
Letter (L)
Ausländische Unternehmen können sich in Ägypten nur ins obligatorische Handelsregister eintragen lassen, wenn die ägyptische Beteiligung mindestens 51% beträgt. Bereits früher nationalisierte ausländische Unternehmen sind davon ausgenommen, jegliche Veränderung gegenüber der bisherigen Eintragung ist aber verboten
File reference: 512.0
How to cite: Copy

2 repositories

PDF