Classement thématique série 1848–1945:
4. POLITIQUE ET ACTIVITÉS ÉCONOMIQUES
4.4. QUESTION MONÉTAIRES
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 14, doc. 386
volume linkBern 1997
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1000/1572#20* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1000/1572 5 | |
Dossier title | Schweiz. Bestimmungen und Abkommen über die Ein- und Ausfuhr von Münzen und Banknoten (1941–1945) | |
File reference archive | C.41.122.1 |
dodis.ch/47572 Betr. Handel mit ausländischen Banknoten in der Schweiz.
Wir gestatten uns, auf den durch Herrn Minister Bonna mit Schreiben3 vom 12. November 1941 der Nationalbank mit dem Ersuchen um weitere Abklärung bekanntgegebenen Fall einer grössern Transaktion in italienischen Lirenoten zu verweisen, welche Noten angeblich im Verlauf der kriegerischen Operationen im ausser-europäischen Hoheitsgebiet Italiens in dritte Hände gelangt, schliesslich durch schweizerische Vermittlung in der Schweiz an deutsche Interessenten weiterverkauft und von diesen nach Italien gebracht worden waren. Nach einer Ihnen damals zugekommenen Information hätte diese schweizerische Mitwirkung an der fraglichen Transaktion in Italien s.Zt. Unwillen erregt und sogar zu gewissen Rückwirkungen auf den schweizerischitalienischen Warenverkehr geführt. Das Ergebnis unserer bezüglichen Erhebungen hatten wir Ihnen damals mit Schreiben4 vom 23. Dezember 1941 bekanntgegeben.
Kürzlich hat Ihnen der zurzeit mit der schweizerischen Verhandlungsdelegation5 in Spanien weilende Herr Generaldirektor Nussbaumer vom Schweizerischen Bankverein mitgeteilt, dass die spanischen Behörden ungehalten seien über den grossen Handel, der sich in spanischen Noten in der Schweiz abwickle.
Wir schliessen aus verschiedenen zu unserer Kenntnis gelangten Momenten, dass tatsächlich jetzt noch in der Schweiz in beträchtlichem Umfang Handel mit ausländischen Noten (ausser spanischen auch französischen, englischen, italienischen, amerikanischen usw.) von Schweizerbanken betrieben wird. Nach einer uns zugegangenen Information sollen beispielsweise die so in der Schweiz gehandelten französischen Noten aus Kreisen Angehöriger der deutsehen Wehrmacht in Frankreich, die angeblich in französischen Noten schwimmen sollen, nach der Schweiz verbracht und hier verkauft werden, von wo sie zum Teil wieder nach Frankreich zurückgehen. So sollen u.a. solche Noten auch von Entente-Seite erworben und zur Finanzierung von Propagandazwecken wieder nach Frankreich geschafft werden. Angesichts der im frühem Weltkrieg gemachten Erfahrungen liegt es aber durchaus im Bereich der Möglichkeit, dass ein grosser Teil dieser ausländischen Noten im Zusammenhang mit kriegerischen Aktionen und Okkupationen die Hand wechseln und dann zwecks Verwertung in neutrale Staaten, so auch in die Schweiz, verbracht werden.
Wir weisen in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass schon seit Jahresfrist immer wieder das Auftauchen grösserer und kleinerer Posten falscher Pfundnoten der Bank von England (speziell 5 £- und 10 £-Noten) in der Schweiz festzustellen ist und womit sich unsere Polizeibehörden seit längerer Zeit beschäftigen, wobei auch die Nationalbank, als mitwirkendes Organ der schweizerischen Zentralstelle für die internationale Bekämpfung der Notenfälschungen, mitzuarbeiten hat. Die Angelegenheit ist Ihnen übrigens bekannt durch unsere dank Ihrer gefälligen Vermittlung mit der Bank von England diesbezüglich geführte Korrespondenz6. Auf Grund der bisherigen Ermittlungen glauben wir sagen zu dürfen, dass alle diese englischen Pfund-Noten vom Ausland her (bisherige Herkunftsorte: Kleinasien/Wien, Hamburg, Frankreich) in die Schweiz gebracht worden sind, sodass jedenfalls die Urheberschaft dieser Fälschungen nicht in unserem Lande zu suchen ist.
Dass beim Handel mit solchen ausländischen Noten, die sich zum Teil hinterher als sehr geschickt ausgeführte und daher gefährliche Fälschungen heraussteilen, auch gutgläubige Beteiligte in der Schweiz zu Schaden kommen können, liegt auf der Hand.
Endlich ist zu erwähnen, dass sozusagen alle ausländischen Staaten, deren Noten hier gehandelt werden, Ein- und Ausfuhrverbote für ihre Noten erlassen haben und einen ständigen Kampf mit dem Notenschmuggel zu führen haben. Es ist daher anzunehmen, dass man in jenen Staaten einen solchen Handel mit ihren Noten im Ausland nicht gern sieht.
Unser Direktorium hat die Angelegenheit kürzlich besprochen und beschlossen, Ihre Aufmerksamkeit auf diese Vorkommnisse zu lenken, in der Annahme, Sie nehmen vielleicht Veranlassung, die Schweizerische Bankiervereinigung zuhanden ihrer angeschlossenen Institute darauf aufmerksam zu machen, dass es im Interesse des Ansehens unseres Landes läge, wenn die Banken zu diesem anormalen7 Notengeschäft nicht mehr Hand bieten würden.
Es würde uns interessieren, von Ihnen zu vernehmen, welche Folge Sie unserer Mitteilungen zu geben gedenken, und wir danken Ihnen zum voraus für Ihre gefällige Rückäusserung8.
- 1
- Adressée à la Section du Contentieux et des Intérêts privés à l’étranger du DPF, la lettre est signée par E. Weber et M. Schwab, du 1er Département de la BNS. Sur l’organisation interne de la BNS, cf. la lettre du 26 avril 1939 de la Direction générale au DFD et le PVCF du 5 mai 1939, E 6100 (A) 18/1394.Le 7 juillet, R. Kohli a écrit en tête du document: Das spezielle Geschäft wäre durch Herrn Marcuard (Handel mit spanischen Noten), die grundsätzliche Frage dagegen durch Herrn Dr. Brunner zu behandeln. Le 8 juillet, Humbert écrit pour Brunner: Nach Studium des Dossier gefl. Angelegenheit mit mir besprechen. Cf. aussi E 2001 (E) 2/560 et E 7001 (B) 1/346.↩
- 2
- Lettre: E 2001 (E) 2/558.↩
- 3
- Non reproduit.↩
- 4
- Non reproduit.↩
- 5
- Cf. le télégramme, non reproduit, de Nussbaumer du 1er juin 1943. Cf. aussi ci-dessus No 371.↩
- 6
- Cf. E 2001 (E) 1/627.↩