Classement thématique série 1848–1945:
V. AFFAIRES MILITAIRES ET FAITS DE GUERRE
3. Guerre aérienne
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 399
volume linkBern 1991
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#13640* | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 18.10.-22.10.1940 (1940–1940) |
dodis.ch/47156
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 22 octobre 19401
1698. Verletzung des schweizerischen Luftraumes und Verdunkelung
Procès-verbal de la séance du 22 octobre 19401
Herr Bundesrat Etter als Stellvertreter des Vorstehers des Politischen Departements berichtet über die neue Verletzung des schweizerischen Luftraumes durch englische Flieger in der Nacht vom 20. auf 21. Oktober. Er hat sofort bei der englischen Regierung energisch Protest erheben lassen2. Nunmehr hat der deutsche Gesandte bei ihm vorgesprochen, und dabei rein persönlich, ohne bisher einen Auftrag von seiner Regierung erhalten zu haben, auf diese neue Verletzung des schweizerischen Hoheitsgebietes durch englische Flieger aufmerksam gemacht und daran erinnert, dass der Bundesrat gemäss einer Verbalnote, die ihm (dem Gesandten) seinerzeit überreicht worden war, die Verdunkelung in Aussicht genommen habe, sobald die Engländer die Schweiz neuerdings überfliegen sollten3, der Gesandte fragte an, was der Bundesrat nunmehr zu tun gedenke und machte darauf aufmerksam, dass er noch nicht wisse, ob die deutsche Regierung ihn beauftragen werde, offiziell Vorstellungen zu erheben. Herr Bundesrat Etter weist noch darauf hin, dass nach dem Bundesratsbeschlusse vom 23. September d.J.4 der General für die Anordnung der Verdunkelung zuständig sei, und dass er ermächtigt wurde, für den Fall einer neuen nächtlichen Verletzung des schweizerischen Luftraumes durch eine Mehrzahl englischer Flugzeuge sofort und zwar mit Wirksamkeit schon vom folgenden Abend an für das ganze Gebiet der schweizerischen Eidgenossenschaft die Verdunkelung anzuordnen; diese hätte sich zu erstrecken für die Zeit von 21 Uhr bis zum Morgengrauen. Der genannte Bundesratsbeschluss sieht vor, dass indessen der Herr General vor Anordnung dieser Massnahme sich vor 8 Uhr morgens mit dem Herrn Bundespräsidenten in Verbindung zu setzen hätte, um sich mit ihm in dieser Beziehung zu verständigen.
Der Vorsteher des Militär départements, der als Vizepräsident des Bundesrates gegenwärtig den Herrn Bundespräsidenten vertritt, führt aus, der Herr General habe ihm am Montagmorgen nicht telephoniert, sondern habe Bedenken, die Verdunkelung anzuordnen. Redner ist der Meinung, dass nun heute, gestützt auf den Vorfall von der Nacht des letzten Sonntags auf den Montag, noch keine Verdunkelung angeordnet werden sollte, wohl aber das nächste Mal, sobald eine neue Verletzung erfolgt. Dies wäre dem deutschen Gesandten zur Kenntnis zu bringen. Er gibt ferner Kenntnis von einem Bericht, den er soeben erhalten hat, über die nunmehrige Stellung des Herrn Generals, die als eine ablehnende zu bezeichnen sei. Dieser sei der Meinung, dass die Anordnung der Verdunkelung nicht eine militärische, sondern eine politische Massnahme bedeuten würde und somit nicht vom General zu ergreifen sei.
Der Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements teilt die Ansicht desjenigen des Militärdepartements. Sollte die Verdunkelung angeordnet werden, so sollte diese sich erst von 22 Uhr an erstrecken und nicht schon von 21 Uhr an.
Der Vorsteher des Finanz- und Zolldepartements schliesst sich der Ansicht desjenigen des Militär départements ebenfalls an. Für heute sollte noch nichts verfügt werden, sondern man möge noch zuwarten bis zu einer nächsten ähnlichen Verletzung. Dann aber müsste die Verdunkelung sofort und ohne weiteres angeordnet werden.
Der Vorsteher des Post- und Eisenbahndepartements hat Bedenken gegen eine Verdunkelung, insbesondere mit Rücksicht auf die territoriale Gestaltung des Kantons Tessin, der dadurch grossen Gefahren ausgesetzt wird. Immerhin stellt er keinen Gegenantrag. Doch sollte der Befehl zur Verdunkelung nur vom Herrn General erlassen werden, wie dies übrigens im Bundesratsbeschluss vom 23. September vorgesehen sei, und nicht vom Bundesrat.
Der Vorsteher des Departements des Innern, und zugleich Stellvertreter desjenigen des Politischen Departements, widerlegt die Auffassung des Herrn Generals, dass die Anordnung der Verdunkelung im Sinne des Bundesratsbeschlusses vom 23. September 1940 nicht eine militärische, sondern eine politische Massnahme bedeuten würde. Auch er hält dafür, dass, wenn man für diesmal von der Verdunkelung Umgang nehmen wolle, diese jedenfalls bei der nächsten Verletzung unseres Luftraumes vorgenommen werden müsse.
Es wird daher, ,, beschlossen:
Der Bundesrat nimmt für einmal davon Umgang, im Anschluss an die Verletzung des schweizerischen Luftraumes durch englische Flieger in der Nacht vom letzten Sonntag auf den Montag, die Verdunkelung anzuordnen. Sobald aber neuerdings eine derartige Verletzung in dem vom Bundesratsbeschlusse vom 23. September 1940 vorgesehenen Umfang vorkommt, so wird schon vom folgenden Abend an ohne weiteres für das ganze Gebiet der schweizerischen Eidgenossenschaft die Verdunkelung auf unbestimmte Zeit anzuordnen sein, und zwar durch den Herrn General, nach dem im genannten Bundesratsbeschluss vorgesehenen Verfahren. Der Vorsteher des Militärdepartements wird beauftragt, mit dem Herrn General über die Angelegenheit zu sprechen und ihn darauf aufmerksam zu machen, dass er zuständig und gehalten sei die Verdunkelung anzuordnen, wie er dies übrigens in seinem Bericht und Eventual - antrage vom Monat September selbst vorgesehen hatte.
- 2
- Cf. E 2200 London 44/7.↩
- 3
- Les Ministres d’Allemagne et d’Italie à Berne avaient fait une démarche commune auprès du Président de la Confédération, M. Pilet-Golaz, pour faire part de l’intérêt que leurs gouvernements verraient à ce que la Suisse prenne des mesures d’obscurcissement afin de cesser de constituer un repère au centre de l’Europe, pouvant faciliter les raids des avions britanniques. Après avoir pris contact avec le Commandement de l’Armée et avoir fait approuver par le Conseil fédéral les termes d’un aide-mémoire, Pilet-Golaz a reçu séparément, le 27 septembre, les deux Ministres pour les informer que, nonobstant les risques que ces mesures comportent, le Conseil fédéral est disposé à ordonner l’obscurcissement du pays si l’espace aérien suisse devait être à nouveau traversé de nuit par des avions britanniques. (Lettre du 28 septembre 1940 du Chef de la Division des Affaires étrangères du Département politique, P. Bonna, au Ministre de Suisse à Rome, P. Ruegger. E 2001 (E) 1967/113/126).↩
- 4
- Cf. No 385.↩
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