Am 25. Juli hat der Herr General Guisan in einer Rede vor schweizerischen Offizieren darauf hingewiesen, dass die Schweiz an einem Wendepunkt ihrer Geschichte stehe und dass es gegenwärtig um die Frage ihrer Erhaltung gehe. In diesem Zusammenhang hat der Herr General in Erinnerung an den Rütli-Schwur auch an die Schwierigkeiten angeknüpft, «die sich stets zeigen und die schon im Bundesbrief 1291 als die Arglist der Zeit bezeichnet werden».
In einem Armeebefehl vom gleichen Tage ist von der Unabhängigkeit die Rede, die von den Nachbarn der Schweiz bis heute geachtet worden sei «und der wir bis zum Schluss Achtung zu verschaffen wissen werden». Der Armeebefehl fährt fort: «Solange in Europa Millionen von Bewaffneten stehen und solange bedeutende Kräfte jederzeit zum Angriff gegen uns schreiten können, hat die Armee auf ihrem Posten zu stehen... Noch halten wir unser Schicksal in unserer Hand. Leiht Euer Ohr nicht denjenigen, die aus Unwissenheit oder böser Absicht defaitistische Nachrichten verbreiten... Glaubt an unsere Kraft, mit der wir, wenn jeder von eisernem Willen erfüllt ist, erfolgreichen Widerstand leisten werden... Am 1. August werdet Ihr Euch vor Augen halten, dass die neuen Stellungen, die ich Euch zugewiesen habe, diejenigen sind, wo Eure Waffen und Euer Mut sich unter den neuen Verhältnissen am besten zum Wohle der Heimat werden auswirken können.»
Die Deutsche Regierung hat von dieser Kundgebung, in der sie nichts anderes als eine erneute Aufhetzung der schweizerischen öffentlichen Meinung gegen Deutschland und Italien sehen kann, mit tiefem Befremden Kenntnis genommen. Wenn etwas die verbündeten Achsenmächte in ihrem Entschluss wankend machen könnte, ihre bisherige Haltung der Schweiz gegenüber fortzusetzen, so sind es so unzeitgemässe Demonstrationen, wie die des Herrn Generals. Die Deutsche Regierung muss in diesem Zusammenhang an die Schritte erinnern, durch die sie die Aufmerksamkeit des Bundesrates auf die Hetze gegen Deutschland und die hier ansässigen Reichsangehörigen gelenkt hat. Sie macht die Schweizerische Regierung auch in Zukunft für alle Ausschreitungen verantwortlich, die aus amtlichen Äusserungen des schweizerischen Armeeführers entstehen sollten2.