Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
B. AVEC LES ÉTATS EUROPÉENS NON LIMITROPHES
11. Pays-Bas
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 324
volume linkBern 1991
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2200.44-02#1000/599#53* | |
Old classification | CH-BAR E 2200.44-02(-)1000/599 6 | |
Dossier title | Fermeture provisoire de la Légation, Création d'une Chancellerie consulaire (concerne départ des diplomates au début de la guerre) (1940–1940) | |
File reference archive | II.div.5 |
dodis.ch/47081
Nachdem die deutschen Truppen das gesamte Staatsgebiet Norwegens, der Niederlande, Belgiens und Luxemburgs besetzt haben, ist die gesetzmässige Gewalt in diesen Ländern in deutsche Hand übergegangen. Ausserdem sind die früheren Regierungen dieser Staaten aus ihrem Land geflüchtet, sodass sie legale Regierungsfunktkionen nicht mehr ausüben. Unter diesen Umständen ist der Tätigkeit der bei den früheren Regierungen dieser Länder akkreditiert gewesenen diplomatischen Vertretungen die Grundlage entzogen. Wenn die pp. Regierungen dieser Länder Angelegenheiten politischer Art zur Sprache zu bringen wünschen, würde dieses im Auswärtigen Art durch ihre diplomatischen Vertretungen in Berlin zu geschehen haben.
Das Auswärtige Amt bittet daher die
Schweizerische Gesandtschaft ihre Regierung veranlassen zu wollen, ihre diplomatischen Vertretungen aus Oslo, Haag, Brüssel und Luxemburg zurückzuziehen und dieses bis spätestens zum 15. Juli dieses Jahres durchzuführen. Die Reichsregierung ist bis auf weiteres damit einverstanden, dass konsularische Vertretungen in den bezeichneten Ländern und Gebieten verbleiben und ihre bisherigen Funktionen dort de facto weiter ausüben2.
- 1
- (Copie): E 2200 Brüssel 3/6.↩
- 2
- La Légation de Suisse à Berlin a adressé ce document par un télégramme du 1er juillet au Département politique. Lors de sa séance du 16 juillet, le Conseil fédéral approuve la proposition datée du 10 juillet 1940 du Département politique: (...) Es bleibt offensichtlich kein anderer Ausweg, als sich mit dieser Tatsache abzufinden. Das Politische Departement hat demnach dem schweizerischen Gesandten im Haag, Herrn de Pury, Weisung erteilt, sich auf das festgesetzte Datum hin nach der Schweiz zu begeben. Herr de Stoutz, Gesandter in Brüssel, war der belgischen Regierung bei ihrer Abreise aus Brüssel (16. Mai) nach Ostende und Poitiers gefolgt und befindet sich bereits seit Mitte Juni in der Schweiz. Unsere Interessen in Belgien und den Niederlanden sind jedoch zu beträchtlich, als dass es möglich gewesen wäre, sie durch unsere Honorarkonsulate in Antwerpen, Amsterdam und Rotterdam ausreichend wahrzunehmen. Das Departement war daher bestrebt, die Erlaubnis zu erwirken, dass die «Konsularabteilungen» der Gesandtschaften in Brüssel und im Haag weiter amten können. Glücklicherweise ist es unserer Gesandtschaft in Berlin gelungen, das Einverständnis des Auswärtigen Amtes zu diesem Vorschläge zu erlangen. Diese Kanzleien stehen unter der Leitung der bisherigen Gesandtschaftssekretäre, d.h. von Herr Ernst Schlatter in Brüssel und von Herrn Werner Fuchss im Haag. Das Politische Departement beantragt daher und der Rat Von der vorübergehenden Schliessung der schweizerischen Gesandtschaften in Brüssel und im Haag unter Belassung der Konsulatskanzleien wird im Protokoll Vormerk genommen, cPVCF ° 1204, E 1004.1 1/399). Sur les ressortissants et les intérêts suisses dans ces pays, cf. le rapport sur les marchandises et biens appartenant à des entreprises et particuliers suisses, restés en Hollande, Belgique, Grand-Duché de Luxembourg et France, depuis le 10 mai 1940 (E 7110/1967/146/861.0Frankreich/20) et les enquêtes de l’Office suisse de compensation du 26 août 1940 (E 7110/1967/32/861.0.International). Lors de sa séance du 3 juin 1940, tenant compte de l’évolution de la guerre mondiale, le Conseil fédéral avait nommé P. Lenzinger Consul de Suisse à Batavia: Die schweizerische Gesandtschaft in Haag wie auch andere genaue Kenner der Verhältnisse in Niederländisch-Indien haben bereits zu wiederholten Malen darauf hingewiesen, dass die Form unserer Vertretung auf die Dauer ungenügend sei, dass insbesondere, angesichts der Bedeutung des grossen niederländischen Kolonialreiches, unser Konsulat in Batavia, das seit dem Rücktritt der letzten Honorarkonsuls, Herrn Golliez, im Jahre 1933, nun schon beinahe sieben Jahre lang von Berufsverwesern geleitet wird, wieder besetzt werden sollte, wenn anders wir nicht eine Einbusse an der Durchschlagskraft unserer Vertretung in Kauf nehmen wollen. Da kein geeigneter Anwärter für das Amt eines Honorarkonsuls in der Schweizerkolonie vorhanden ist, haben wir derartige Anregungen bisher zurückgestellt, wobei für uns finanzielle Erwägungen, daneben aber auch die nicht ganz geklärten Verhältnisse unseres Konsulats in Medan (Sumatra) wegleitend waren. Seit die Niederlande in den Krieg verwickelt sind und vorab seit das Mutterland gänzlich der Besetzung durch deutsche Truppen anheimgefallen ist, hat sich indessen eine wesentliche neue Lage ergeben: Niederländisch-Indien ist bis auf weiteres gewissermassen das Kernstück des Königreiches geworden, dem Generalgouverneur, dem schon bisher eine der ersten Stellen des Königreichs zukam, ist noch grössere Bewegungsfreiheit eingeräumt worden. Die schweizerischen Interessen in Niederländisch-Indien sind beträchtlich; dazu kommt nun als weiterer Umstand, dass der Bundesrat uns ermächtigt hat, den Schutz der deutschen Interessen auch in Niederländisch-Indien zu übernehmen. (...) (PVCF ° 949, E 1004.1 1/398).↩
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