Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 294
volume linkBern 1991
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E27#1000/721#14448* | |
Old classification | CH-BAR E 27(-)1000/721 3487 | |
Dossier title | Internierungs- und Flüchtlingswesen [Akten Armeestab und Generalstabsabteilung] (1938–1948) | |
File reference archive | 06.H.4.g.1.a |
dodis.ch/47051
Le Chef du Groupe Id de l’Etat-Major Général de l’Armée, J. von Muralt1, au Chef de l’Etat-Major Général de l’Armée, J. Huber2 INTERNIERUNG VON AUSLÄNDERN.
Nach reiflicher Prüfung dieser bis jetzt ungelösten Frage komme ich zu folgendem Ergebnis:
Die ca. 2000 gefährlichen Personen, gegen welche ein bestimmter Verdacht besteht, können im Kriegsfall sofort verhaftet und in verschiedenen Gefängnissen versorgt werden. Der Transport ist vorbereitet und soll auch unter schwierigen Verhältnissen funktionieren.
Die grosse Masse der Angehörigen feindlicher Staaten - im Fall Nord 40-45 000 Personen - kann bei Kriegsausbruch verhaftet und in unmittelbarer Nähe des Wohnortes, vor oder hinter der Armeestellung, bewacht werden.
Dagegen ist es nicht möglich, diese Leute abzutransportieren. Zur Bewachung auf dem Transport wären etwa 4-6 Bataillone nötig. Soviele Truppen dürfen nicht ihren Verteidigungsaufgaben entzogen werden. Ferner sind keine Transportmöglichkeiten vorhanden. Die S.B.B. werden nicht mehr fahren und wenn sie es könnten, so müssten sie für die Evakuation der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Die Strassen dürfen nicht mit einer solchen Menschenmenge - Stärke eines A.K. - verstopft werden.
Schliesslich fehlt es an Aufnahmeräumen. Die Unterkunft in Hotels, Schulhäusern usw. ist überall von den rückwärtigen Formationen der Armee, den freiwillig Abgewanderten und den Evakuierten belegt. Es käme also nur eine Unterkunft in Baracken in Frage. Zur Zeit werden für Fr. 5000000.– Baracken erstellt, die aber alle von der Armee benötigt werden. Um für 40000 Internierte Baracken zu bauen, wäre ein weiterer grosser Kredit nötig. Ich halte es nicht für angemessen, einen solchen zu verlangen.
Ich beantrage folgende Lösung:
Im Kriegsfall sind die feindlichen Ausländer zu besammein und in der Nähe ihres Wohnorts zu bewachen. Was weiter mit ihnen zu geschehen hat, wird nach den Umständen entschieden. Die Ungefährlichen werden zum grössten Teil wieder entlassen. Auf die Vorbereitung von grösseren Transporten und von Internierungslagern für diese Personen wird verzichtet3.
- 1
- Le 18 juin 1940, J. von Murait sera nommé Commissaire fédéral pour l’internement, tout en conservant ses fonctions de Chef du Groupe Id de l’Etat-Major Général de l’Armée (cf PVCFNo 1060, E 1004.1 1/398 et E 27/1492/3).↩
- 2
- Lettre: E 27/ 14448.↩
- 3
- Annotation (probablement de Huber) dans la marge: Einverstanden. Sur cette question, cf. aussi la notice du 18 juin 1940 (dictée par le Chef de la Division des Affaires étrangères du Département politique, P. Bonna): Il me revient que la section de police du commandement territorial aurait donné, dimanche 16 juin, l’ordre de se préparer à procéder à l’arrestation des suspects. Il serait très souhaitable que l’ordre de procéder à l’arrestation des suspects ne fût pas donné, sans entente avec le Conseil fédéral, en raison des conséquences politiques qui pourraient découler d’arrestations massives et prématurées (E 2809 1/2).↩
Tags
Military policy
Internees and prisoners of war (1939–1946)
German Realm (General) Swiss policy towards foreigners Policy of asylum