Classement thématique série 1848–1945:
IV. POLITIQUE ET ACTIVITÉS ÉCONOMIQUES
2. Ravitaillement de la Suisse en temps de guerre
2.1. Vers un réseau de ravitaillement (avant les hostilités)
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 11
volume linkBern 1991
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001D#1000/1552#7389* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(D)1000/1552 235 | |
Dossier title | Deutschland (1938–1940) | |
File reference archive | C.22.41.10 • Additional component: Deutschland |
dodis.ch/46768
Entsprechend Ihren Weisungen vom 24. November2 betreffend Güterzufuhr im Kriegsfall habe ich am 2. Dezember v.J. Herr Woermann die von Ihnen aufgestellte Formulierung für eine deutsche Antwort übergeben.
Gestern empfing mich nun der Unterstaatssekretär und übergab mir den beiliegenden deutschen Vorschlag.
Wie Sie daraus ersehen, unterscheidet er sich in gewissen Punkten von unserer Version. Zunächst wird in Satz 1 die deutsche Zusicherung durch die Beifügung der Worte «nach Möglichkeit» eingeschränkt. Begründet wird dies damit, dass auch die schweizerischen Zusicherungen betreffend des deutschen Durchgangsverkehrs durch die Schweiz diesen Vorbehalt enthalten. Ich denke, dass diesbezüglich keine Einwendungen zu erheben sind.
Ferner aber wird nun die deutsche Zusicherung auf den Transport lebenswichtiger Güter nach der Schweiz im Durchgangsverkehr beschränkt, während unser Vorschlag sich allgemeiner auf die Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern bezog. Zur Begründung dieser Abänderung führte Herr Woermann an, dass in der Erklärung sonst die schweizerische Gegenleistung fehle, weil hier nur vom deutschen Durchgangsverkehr die Rede sei und nicht von der weitern Belieferung Deutschlands mit schweizerischen Waren. Ferner habe das Auswärtige Amt geglaubt, dass wir bezüglich Deutschland das Hauptgewicht auf die Frage des Durchgangsverkehrs richteten.
Demgegenüber machte ich darauf aufmerksam, dass für die Schweiz Deutschland auch als Lieferant von lebenswichtigen Gütern in Frage komme, ferner dass die von deutscher Seite behauptete mangelnde Gegenseitigkeit in der von uns vorgeschlagenen Erklärung dadurch ausgeglichen sei, dass die Schweiz verspreche, den deutschen Durchgangsverkehr zu erleichtern, während Deutschland zusage, die Versorgung lediglich aufrecht zu erhalten. Weiterhin beziehe sich die deutsche Zusage nur auf lebenswichtige Güter, während diese Einschränkung in der schweizerischen Zusage nicht enthalten sei. Schliesslich müssten wir doch im Auge behalten, dass Deutschland ein Interesse daran habe, wenn die Schweiz dank der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern ihre Neutralität im Kriegsfall aufrecht erhalten könne.
Ich wollte, da die Angelegenheit zurzeit nicht dringlich ist, nicht von mir aus einen Vorschlag machen, sondern einigte mich mir Herrn Woermann dahin, zunächst Ihre Instruktionen einzuholen.
Es scheint mir, dass daran festgehalten werden sollte, dass Deutschland eine Zusicherung auch bezüglich der Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern geben soll. Ich käme also auf Grund dieser Überlegungen zu folgender Formulierung:
«Entsprechend dem vom Schweizerischen Bundesrat zum Ausdruck gebrachten Wunsche erklärt sich die Deutsche Regierung im Hinblick auf die spezielle geographische Lage der Schweiz bereit, auch im Falle eines Krieges dafür zu sorgen, dass die Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern und insbesondere der Durchgangsverkehr von Gütern solcher Art nach Möglichkeit aufrecht erhalten bleibt. Die Deutsche Regierung geht hierbei davon aus, dass gegebenenfalls auch die Schweiz den Export schweizerischer Waren nach Deutschland und den deutschen Durchgangsverkehr durch die Schweiz aufrecht erhält, soweit dies nicht im Widerspruch steht mit den vom Bundesrat zur Aufrechterhaltung der schweizerischen Neutralität und zur Verteidigung des Landes getroffenen Massnahmen.»3
- 1
- Lettre: E 2001 (D) 2/235. Paraphe: IV.↩
- 2
- Non reproduit. Sur cette affaire, cf. aussi E 7800 1/162.↩
- 3
- Par lettre (non reproduite) du 9 février 1939, le DPF consulte le DEP afin de savoir si celui-ci partage son approbation de la rédaction proposée par Frölicher. Dans sa réponse du 11 mars 1939 (non reproduite), le DEP, après consultation des personnalités compétentes, propose une nouvelle rédaction, à laquelle se rallie le DPF.↩