Classement thématique série 1848–1945:
IV. POLITIQUE ET ACTIVITÉS ÉCONOMIQUES
2. Ravitaillement de la Suisse en temps de guerre
2.1. Vers un réseau de ravitaillement (avant les hostilités)
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 8
volume linkBern 1991
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001D#1000/1552#7385* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(D)1000/1552 234 | |
Dossier title | Allgemeines (1938–1940) | |
File reference archive | C.22.41.10 |
dodis.ch/46765
Le Chef du Département de l’Economie publique, H. Obrecht, au Chef du Département politique, G. Motta1
Mit Schreiben vom 16. November 19382 haben wir Ihnen zur Kenntnis gebracht, dass die von den schweizerischen Gesandten in Paris und Bruxelles bei den betreffenden Regierungen unternommenen Schritte über Massnahmen zur Sicherstellung der Güterzufuhr aus dem Ausland während eines Krieges nunmehr soweit gediehen seien, dass unseres Erachtens Herr a. Oberbetriebschef Matter, Chef des Kriegs-Transport-Amtes, mit den zuständigen französischen und belgischen Behörden Fühlung nehmen sollte, um die technischen Fragen abzuklären.
Wir sehen uns veranlasst, auf die Sache zurückzukommen und Ihnen über den seitherigen Verlauf und den heutigen Stand der mit den auswärtigen Regierungen gepflogenen Verhandlungen folgendes mitzuteilen:
Frankreich. Das Ministère des Affaires Etrangères hat unserem Gesandten in Aussicht gestellt, dass die Fragen, deren Regelung schweizerischerseits gewünscht wird, der Commission de la Défense Nationale zur Prüfung unterbreitet würden. Mit Note vom 22. Dezember 19383 verlangt das Ministère des Affaires Etrangères noch verschiedene Auskünfte, die zum Teil von der Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen geliefert werden müssen. Wir werden Ihnen die gewünschten Angaben sobald als möglich liefern.
Belgien. Auf unser eingangs erwähntes Schreiben vom 16. November 1938 sind uns Nachrichten nicht mehr zugekommen4.
Deutschland. Mit Schreiben AS/GS 8-51 vom 22. November 19385 hat das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit der Abteilung für Auswärtiges zu einer Aufzeichung, die das Deutsche Auswärtige Amt dem schweizerischen Gesandten in der Form eines Vorschlages übergeben hatte, eine Ergänzung beantragt. Es gab ferner dem Wunsche Ausdruck, die Deutsche Regierung möchte sich nicht nur mit einer grundsätzlichen Erklärung begnügen, sondern sich auch dazu bereit finden, eine Amtsstelle zu bezeichnen, mit welcher gewisse Massnahmen, die zu einer geordneten Abwicklung der Transportgeschäfte im Kriegsfall nötig sind, besprochen und geregelt werden können.
Eine Antwort ist hierauf nicht eingegangen.
Italien. Der schweizerische Gesandte in Rom meldete mit Schreiben vom 15. November 19386, dass er mit dem Aussenminister, Graf Ciano, eine zweite Besprechung gehabt habe, wobei ihm dieser mitgeteilt hätte, dass zwischen Rom und Berlin ein Gedankenaustausch über die Angelegenheit stattgefunden habe. Dem Rate des Grafen Ciano folgend werde er in der Folge in Fühlung bleiben mit dem Ambassadeur Buti, Directeur général des Affaires politiques, und mit dem Minister Vitetti, Directeur des Affaires générales.
Seit dem Eingang dieses Schreibens haben wir weitere Mitteilungen nicht mehr erhalten.
Der Bundesratsbeschluss vom 16. September 19387 über die Sicherstellung der Landesversorgung mit lebenswichtigen Gütern sieht vor, dass mit den Regierungen der obgenannten Länder Verhandlungen angebahnt werden sollen, um
1. eine Zusage zu erhalten, wonach sie sich bereit erklären, im Kriegsfall die Versorgung der Schweiz mit lebensnotwendigen Gütern aufrecht zu erhalten,
2. Vorbereitungen zum Abschluss von Vereinbarungen zu treffen, wonach der Schweiz gewisse Zusicherungen über die Benützung von Häfen, sowie den Umschlag überseeischer Güter und deren Beförderung bis an die Schweizergrenze gegeben werden,
3. zu erwirken, dass in den verschiedenen Staaten eine bestimmte Amtsstelle bezeichnet wird, mit welcher die Schweiz alle zur Erzielung einer reibungslosen Ausführung der Transporte erforderlichen Punkte besprechen und ordnen kann.
Die Verhandlungen sind bedauerlicherweise noch mit keinem Lande soweit fortgeschritten, dass die Besprechungen über die Regelung der technischen Fragen, die dem Abschluss von Vereinbarungen vorausgehen müssen, aufgenommen werden konnten. Angesichts der grossen Wichtigkeit, die der Angelegenheit zukommt, wären wir Ihnen zu besonderem Dank verpflichtet, wenn Sie die schweizerischen Gesandten in Bruxelles, Berlin und Rom veranlassen würden, bei den betreffenden Regierungen nachdrücklich auf baldige Stellungnahme zu den gestellten Begehren zu dringen8.