Sprache: Französisch
3.4.1928 (Dienstag)
Der schweizerische Geschäftsträger in Washington, E. Lardy, an den Chef der Abteilung für Auswärtiges des Politischen Departementes, P. Dinichert
Schreiben (L)
Lardy stellt fest, der amerikanische Vertragsentwurf beinhalte keineswegs das Prinzip der obligatorischen Schiedsgerichtsbarkeit für alle juristischen Streitfälle. Da es sich um einen Vertrags-Typ handle und die Schweiz bereits der vierzehnte Staat sei, mit dem die USA verhandeln, wären Gegenvorschläge aussichts los.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
III. BILATERALE BEZIEHUNGEN
28. USA
28.3 Schiedsvertrag
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Abgedruckt in

Walter Hofer, Beatrix Mesmer (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 9, Dok. 384

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Bern 1980

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