Sprache: Deutsch
12.7.1926 (Montag)
Der Direktor der Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartementes, W. Stucki, an den schweizerischen Gesandten in Berlin, H.Rüfenacht
Schreiben (L)
Stucki teilt Rüfenacht mit, die Verhandlungen mit Deutschland seien materiell abgeschlossen und der Vertrag könne unterzeichnet werden. Obwohl zahlreiche schweizerische Wünsche nicht befriedigt worden sind, kann der Vertragsabschluss als vorteilhaft angesehen werden.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
III. BILATERALE BEZIEHUNGEN
6. Deutschland
6.1. Handelsvertrag und Abkommen über Einfuhrbeschränkungen
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Abgedruckt in

Walter Hofer, Beatrix Mesmer (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 9, Dok. 206

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Bern 1980

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