dodis.ch/44964
CONSEIL FEDERAL Procès-verbal de la séance du 22 février 1924
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373. Rhein-Zentralkommission, Dezembersession 1923
Politisches Departement (Auswärtiges) Antrag vom 14. Februar
Das politische Departement legt dem Bundesrate den Bericht des ersten schweizerischen Delegierten in der Rhein-Zentralkommission über die letzte Session der Zentralkommission2 sowie eine Zusammenstellung der während dieser Session gefassten Resolutionen vor.
Was insbesondere die Stellungnahme der Schweiz zu der Resolution der Rhein-Zentralkommission über die Ruhrmassnahmen3 betrifft, so vertritt das Departement, in Übereinstimmung mit dem Berichte, die Auffassung, dass es unklug und kaum gerechtfertigt wäre, heute gegen diese Resolution Rechtsvorbehalte anzubringen, wie von dem Delegierten, Herrn Vallotton, vorgeschlagen worden ist.
Ein Teil der Resolutionen sieht Abänderungen bestehender Regiemente über Strom- und Schiffahrtspolizei vor. Diese Regiemente sind bekanntlich bis heute in der Schweiz noch gar nicht erlassen worden; dagegen prüft das politische Departement zurzeit im Benehmen mit dem Justiz- und Polizeidepartement und dem Regierungsrat des Kantons Baselstadt die Frage der Aufstellung von provisorischen Ausführungsvorschriften zu der Rheinschiffahrtsakte von 1868 und zu den bestehenden Beschlüssen der Zentralkommission. Die genannten Abänderungen werden bei einem allfälligen Erlasse der entsprechenden Verordnungen zu berücksichtigen sein.
In Zustimmung zum Antrag des Politischen Departements wird beschlossen:
1. vom Berichte des Herrn Dr. Herold wird Kenntnis genommen;
2. der Bundesrat erteilt den von der Zentralkommission in ihrer Dezembersession 1923 gefassten Resolutionen seine Zustimmung;
3. das Politische Departement wird beauftragt, für die Ausführung dieser Resolutionen zu sorgen.