Language: German
19.7.1921 (Tuesday)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 19.7.1921
Secret minutes of the Federal Council (PVCF-S)
L’Espagne est réticente à accueillir le roi Charles. Disponibilité de la Suisse à prolonger de quelques mois le séjour du roi Charles en Suisse. Intervention hongroise dans ce sens.
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Printed in

Antoine Fleury, Gabriel Imboden (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 8, doc. 106

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Bern 1988

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dodis.ch/44748
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 19 juillet 19211

König Karl von Ungarn

Mündlich

Der Vorsteher des politischen Departements führt aus, er habe dem spanischen Gesandten im Sinne des von Bundesrat am 15. dieses Monats gefassten Beschlusses betreffend den König Karl von Ungarn2 berichtet und der Gesandte habe seiner Regierung hierüber Meldung erstattet. Am 18. dieses Monats, nachmittags 4.30 Uhr, sprach der Gesandte wieder vor und gab Kenntnis von der Antwort, die er aus Madrid erhalten hat. Danach macht die spanische Regierung darauf aufmerksam, dass es sich bei der Frage der Asylgewährung an König Karl nicht um eine Spanien besonders interessierende Angelegenheit handle, weshalb die spanische Regierung die Anregung, dem König Karl den Aufenthalt in der Schweiz bis zum Oktober zu verlängern, nicht als Vergünstigung für Spanien betrachtet wissen wolle. Die spanische Regierung wünsche, die Übersiedlung des Königs nach Spanien gestatten zu können, trotzdem daraus für Spanien sich keinerlei Vorteil ergebe, und einzig um den Wünschen Europas und insbesondere England’s, Frankreichs und Italien’s zu entsprechen. Daraus werde auch die Schweiz Vorteil ziehen, deren Regierung wohl in Verlegenheit käme, wenn der König kein anderes Asyl fände. Die spanische Regierung müsse zuvor gewisse Garantien erhalten und Vorbereitungen treffen. Unter diesen Umständen könne es die spanische Regierung nicht übernehmen, die Angelegenheit so eilends zu erledigen, wie der Bundesrat wünsche. Wenn dieser auf einer dringlichen Erledigung beharren sollte, so müsste die spanische Regierung wünschen, sich darüber noch mit der englischen, französischen und italienischen Regierung zu besprechen.

Der Vorsteher des politischen Departements erwiderte dem Gesandten, der Bundesrat verlange keine dringliche Antwort und fügte bei, der Bundesrat sei, vorausgesetzt, dass die spanische Regierung die Frage der Asylgewährung in günstigem Sinne löse, bereit, den Aufenthalt König Kar l’s in der Schweiz bis zum Oktober zu verlängern. Es wäre ihm erwünscht, über die Entschliessung der spanischen Regierung so bald wie möglich unterrichtet zu werden.

Inzwischen hat sich der ungarische Geschäftsträger beim politischen Departement danach erkundigt, welche Folge der Bundesrat dem von Ungarn am 13. Juli gestellten Gesuch, nämlich, dem König Karl den Aufenthalt über den August hinaus in der Schweiz zu gestatten, gegeben habe. Der Vorsteher des politischen Departements hält es für angezeigt, darüber zu beschliessen, welche Antwort dem ungarischen Geschäftsträger erteilt werden soll.

Auf Grund der Beratung wird beschlossen:

Der Vorsteher des politischen Departements wird beauftragt, dem ungarischen Geschäftsträger folgende Mitteilung zu machen:

Die spanische Regierung hat am 12. dieses Monats durch ihren Gesandten in Bern anfragen lassen, ob der Bundesrat geneigt wäre, dem König Karl zu gestatten, bis zum Oktober in der Schweiz zu bleiben. Dieser Schritt war die Folge davon, dass die drei Mächte England, Frankreich und Italien bei der spanischen Regierung dahin vorstellig geworden sind, dass dem König Karl ein Asyl in Spanien gewährt werde. Spanien wünscht im Interesse Europa’s auf die Absichten der Mächte eintreten zu können.

Der Bundesrat hat die spanische Regierung wissen lassen, dass er bereit sei, ihr die endgültige Entschliessung in der Asylfrage zu erleichtern, indem er, wenn nötig, der angeregten Aufenthaltsverlängerung zustimmen werde.

Indem der Bundesrat dem ungarischen Geschäftsträger von Vorstehendem Kenntnis gibt, bedauert er, sich über das Ersuchen der ungarischen Regierung nicht aussprechen zu können, bevor nicht die spanische Regierung ihre endgültige Entschliessung bezüglich des Aufenthalts des Königs Karl in Spanien mitgeteilt habe.3

1
E 1005 2/1. Etait absent: H. Häberlin.
2
Cf. no 102, note 3.
3
Dans une lettre adressée au Président de la Confédération, le 17 juillet 1921, le Conseiller national R. Gelpke demande au nom de quelques-uns de ses collègues de prolonger le séjour du Roi Charles tant qu’il n’a pas trouvé de domicile fixe ailleurs qu’en SuisseiWii lassen uns hierbei lediglich von menschlichen Erwägungen leiten, wobei der Umstand entscheidend ins Gewicht fällt, dass die sieben Kinder der königlichen Familie, alle noch in jugendlichem Alter stehend, bei sehr zarter Konstitution vielfach Krankheiten unterworfen sind[...] Dans sa réponse, datée du 18 juillet, E. Schulthess indique confidentiellement: dass wahrscheinlich König Karl in einem Staate, dessen Herrscherfamilie ihm persönlich nahe steht, die gewünschte Unterkunft finden wird. Wir werden nicht ermangeln, diese Kombination eventuell auch durch eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zu erleichtern zu suchen (E 2001 (B) 3/49). Le Gouvernement espagnol n’ayant pu se résoudre à accueillir le Roi Charles dans les délais, le Conseil fédéral décide, dans sa séance du 30 août 1921, de prolonger pour le moment, l’autorisation de séjour du Roi Charles. Le Conseil fédéral reviendra sur la question dès que le Gouvernement espagnol aura fait connaître sa décision (E 1004 1/280).