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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 8, doc. 10
volume linkBern 1988
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E7350#1000/1104#14* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 7350(-)1000/1104 21 | |
Titre du dossier | Berlin (1914–1918) | |
Référence archives | 2.1 |
dodis.ch/44652
Le Chef du Département de l’Economie publique, E. Schulthess, au Ministre de Suisse à Berlin, A. von Planta1
Wir möchten nicht unterlassen, Sie über das Resultat der Verhandlungen mit den deutschen Delegierten2 auf dem laufenden zu halten.
Die Besprechungen zwischen den beidseitigen Regierungsvertretern, ohne die Interessenten, begannen Samstag, den 18. Dezember. Unsere Delegation setzte die Lage der Schweiz auseinander:
Die Schweiz zahlt für die Kohle ca. 4 mal mehr als die deutsche Industrie und die Arbeit kostet ungefähr das 21/2 bis 3 fache. Die Folgen dieser Verhältnisse sind erschwerte Konkurrenz auf dem Weltmarkt für die schweizerische Exportindustrie und Verdrängung auf dem Inlandmarkt durch billige ausländische Fabrikate. Das führt zu Arbeitseinstellungen, Arbeiterentlassungen und schliesslich zum Zusammenbruch einzelner Industrien. Ein Mittel, das wenigstens mildernd auf die Krisis wirkt, ist die Einschränkung der übermässigen Einfuhr. Lange haben wir uns gegen eine solche Einfuhrkontingentierung ablehnend verhalten, und dem Möbeleinfuhrverbot vom Dezember 19193 ist noch kein weiteres mehr gefolgt trotz Gesuchen, deren Zahl heute bald 400 beträgt. In den letzten Monaten hat sich die Situation äusserst verschärft und besonders kritisch gestaltet für zwei Industrien, die Papierindustrie und die Edelmetallindustrie. Mehr als ein halbes Dutzend Papierfabriken haben heute ihren Betrieb eingestellt und die ändern arbeiten nur teilweise. Eine Hilfe ist deshalb dringend nötig und diese kann nur bestehen in einer Einschränkung der übermässigen Einfuhr. In Anbetracht der Importziffern der letzten Monate muss das Kontingent für eine gewisse Zeit unter dem normalen Friedenskontingent gehalten werden. Die Schweiz kann eine solche Einschränkung der Einfuhr erreichen durch das Einfuhrverbot, das in Wirklichkeit nur eine Einfuhrkontingentierung bedeutet. Die deutsche Regierung hat den Wunsch ausgesprochen, diese Massnahme möchte nicht erlassen werden, bevor durch Verhandlungen festgestellt sei, ob ein anderer Weg nicht zum Ziele führe.
Der deutschen Delegation wurden hierauf die Positionen des schweizerischen Zolltarifs mitgeteilt, die für eine Einfuhrbeschränkung in Betracht kommen müssen, damit untersucht werden könne, ob eine ähnlich wirkende Massnahme durch Verfügungen Deutschlands möglich sei.
In der zweiten Sitzung vom Montag erklärte die deutsche Delegation, dass sie sich den vorgebrachten Argumenten der Schweiz nicht verschliessen könne und dass sie heute die beabsichtigte Massnahme ganz anders ansehe, da sie nun darüber beruhigt sei, dass hier nicht eine differenzielle Behandlung in Frage komme, sondern dass die Einfuhr aus allen Staaten, wo sie übermässig sei, in gleicher Weise getroffen werde. Sie müsse deshalb die beabsichtigte Selbsthülfe der Schweiz als berechtigt anerkennen, umsomehr, als es nach Prüfung der ganzen Frage durch die deutsche Delegation ihren Amtsstellen nicht möglich sei, eine Kontrolle durchzuführen, die der Schweiz die von ihr nötig erachteten Garantien biete.
Um keine unliebsame Lücke zwischen den beiden staatlichen Massnahmen zu lassen, sei die deutsche Regierung bereit, die Ausfuhrsperre wirken zu lassen, bis das schweizerische Einfuhrverbot resp. die Einfuhrkontingentierung in Kraft trete. Allerdings sei möglichste Beschleunigung nötig. Es wurde aber deutscherseits als möglich erachtet, die Sperre bis zum 27. Dezember weiterzuführen. Für einzelne Artikel der Papierbranche, für die ein Einfuhrverbot schweizerischerseits nicht in Frage kommt, wurde sofort durch telegraphische Mitteilung nach Berlin die Aufhebung der Sperre verfügt.
Unter Zuzug der beidseitigen Interessenten wurden dann noch in einer weitern Sitzung eine Reihe praktischer Fragen der Ein- und Ausfuhr und der Kontingentierung besprochen, wobei deutscherseits eine wohlwollende Prüfung der schweizerischen Einfuhrgesuche zugesagt wurde.
Die Unterhandlungen wurden in bestem gegenseitigem Einvernehmen geführt und scheinen vor allem das Gute gehabt zu haben, eine auf deutscher Seite bestehende gewisse Nervosität zu beseitigen, die darin ihren Grund hatte, dass man für Deutschland eine differenzielle Behandlung fürchtete.
Die Frage des Einfuhrverbotes wird nun neuerdings den Bundesrat zu beschäftigen haben und im Laufe dieser Woche entschieden werden.4
Nachtrag. Es scheint uns einigermassen unverständlich, wieso die deutsche Delegation glauben konnte, einer differenziellen Behandlung Deutschlands gegenüberzustehen, nachdem ja sowohl von der hiesigen deutschen Gesandtschaft, wie diese uns das noch nachdrücklich betonte, wie auch unzweifelhaft von Ihnen die zu treffende Massnahme immer als das hingestellt wurde, was sie ist: Eine Einfuhrbeschränkung gegenüber denjenigen valutaschwachen Ländern, die eine übermässige Einfuhr nach der Schweiz aufweisen. So ist auch beim bestehenden Möbeleinfuhrverbot neben Deutschland auch Österreich betroffen und für die neuen Verbote wird es nicht anders sein.
- 1
- Lettre (Copie): E EVD 20/21 + 22.↩
- 2
- Pour ces négociations, cf. no 16.↩
- 3
- Cf. RO, 1919, Tome 35, p. 994.↩
- 4
- Cf. E 1004 1/277 no 4046 et le procès-verbal de la séance du Conseil fédéral du 31 décembre, reproduit sous no 16. Pour l’ensemble, voir: Message du Conseil fédéral à l’Assemblée fédérale concernant la modification provisoire du tarif douanier et les restrictions à l’importation de marchandises, du 24 janvier 1921, FF, 1921, vol. I, pp. 115–134.↩