Veranstaltung von Vorträgen schweizerischer Referenten in Deutschland: Wunsch verschiedener Stellen nach einer Intensivierung des schweizerisch-deutschen Kulturaustausches.
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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 17, doc. 66
volume linkZürich/Locarno/Genève 1999
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2001E#1967/113#6522* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2001(E)1967/113 356 | |
Titre du dossier | Kulturelle Deutschlandhilfe. Umerziehungsaktion durch Vorträge schweiz. Persönlichkeiten (1948–1950) | |
Référence archives | B.38.21.1.15 • Composant complémentaire: Deutschland |
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2001E#1968/75#129* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2001(E)1968/75 5 | |
Titre du dossier | Geistige Hilfe für Deutschland (1945–1948) | |
Référence archives | B.55.48.2 • Composant complémentaire: Deutschland |
dodis.ch/4424
Der Redaktor des Dienstes für Information und Presse, H. U. Rentsch, an den Vorsteher des Departements des Innern, Ph. Etter1
Der Vorsteher des Eidgenössischen Politischen Departements, Herr Bundesrat Petitpierre, hat uns vor seiner Abreise nach England2 Ihr Schreiben vom 13. März betreffend die geplante Veranstaltung von Vorträgen schweizerischer Referenten in Deutschland3 zur Beantwortung übergeben.
Wie Sie uns darin wissen liessen, hat der Generalsekretär der Arbeitsgemeinschaft Pro Helvetia in einer Zuschrift an das Departement des Innern seiner Besorgnis über den Plan, in Deutschland einen Vortragsdienst mit schweizerischen Referenten zu organisieren, Ausdruck gegeben4. Im Anschluss daran, am 13. März 1948, baten Sie uns um Bekanntgabe unserer Stellungnahme in dieser Angelegenheit.
Wir beehren uns, Ihnen unsere Auffassung wie folgt darzulegen und zu begründen.
Das Eidgenössische Politische Departement hat sich seit geraumer Zeit mit dem Problem der schweizerischen Hilfe an das geistige Deutschland befasst und den Bestrebungen um Wiederanbahnung der kulturellen Beziehungen zwischen der Schweiz und Deutschland seine Aufmerksamkeit geschenkt. Bekanntlich ist das Projekt des Vortragsdienstes in Deutschland aus dem schweizerischen Vortragsdienst für deutsche Kriegsgefangene in Deutschland hervorgegangen5. Eine Fortführung der in England unternommenen Arbeit in Deutschland ist nach unseren Informationen gleicherweise der Wunsch von Engländern, Schweizern und Deutschen. Manche Berichte von deutschen, schweizerischen und alliierten Stellen haben, sei es mündlich oder schriftlich, den Wunsch nach einer Intensivierung des schweizerisch-deutschen Kulturaustausches bekundet.
Darüber hinaus aber ist diese Arbeit unseres Erachtens eine Notwendigkeit für die Schweiz. Bereits in seiner Beantwortung der Interpellation Boerlin vom 17. Dezember 1946 hat Herr Bundesrat Petitpierre diese Notwendigkeit bejaht6. Neben der moralischen und kulturellen Pflicht des einzigen vom Kriege verschonten deutschsprachigen Landes kann es die Schweiz aus politischen Gründen und Erwägungen der Selbsterhaltung nicht gleichgültig lassen, in welcher geistigen Verfassung sich unser Nachbar befindet. Wir werden Deutschland nicht mehr nur aus der Überlegung helfen, dass dort hungernde Menschen sind, sondern weil eine Gesundung unseres Nachbarlandes in unserem eigensten Interesse liegt. Nachdrücklicher denn je hat der Geschäftsbericht 1947 des Generalkonsulats in München diesen Aspekt der Frage unterstrichen. Es heisst da unter anderem7:
«In diesem Zusammenhange darf darauf aufmerksam gemacht werden, dass der deutsche Boden für eine schweizerische Kulturwerbung nie so aufnahmebereit gewesen ist und wahrscheinlich nie mehr so aufnahmefähig sein wird wie gerade heute. Es besteht zur Zeit in Deutschland ein jedermann bewusstes kulturelles und politisches Vacuum, das in Süddeutschland und besonders in Bayern – das Vorhandensein der notwendigen Mittel vorausgesetzt – niemand besser ausfüllen könnte als die Schweiz.»
«Es wäre bedauerlich, wenn die deutschsprechende Schweiz diese günstige Gelegenheit der Kulturwerbung nach dem gefährdeten deutschen Süd-Osten unbenutzt vorübergehen lassen, oder nur halb wahrnehmen würde. Denn je zaghafter die Schweiz in dieser Richtung tätig ist, umso mehr könnte sich vielleicht der leider schon viel zu nahe Osten der Schweizergrenze nähern.»
«Nach der Meinung des Berichterstatters sollte aber der humanitäre Gedanke nicht das einzige und ausschliessliche Motiv unserer Deutschlandhilfe sein. Er war es nach dem ersten Weltkrieg und der Erfolg war leider von sehr kurzer Dauer.
Heute geht es um die Rettung der europäischen Kultur. Dazu ist die Schweiz in besonderem Masse aufgerufen. Sie sollte daher ihre Mittel auch dort, und zwar in erster Linie dort einsetzen, wo diese Kultur am meisten gefährdet ist.»
Es wäre ein Leichtes, weitere ähnliche Stimmen anzuführen. Wesentlicher jedoch erscheint der Hinweis, dass nach allen unseren Informationen eine kulturelle Tätigkeit der Schweiz in Deutschland, namentlich in Form von schweizerischen Vorträgen, tatsächlich von deutscher Seite ausdrücklich gewünscht wird. Die Landesdirektion für Kultus, Erziehung und Kunst des Staatssekretariats für das französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzollerns (Oberregierungsrat Dr. Roser) hat bereits am 14. Oktober 1946 in einem Schreiben an die Schweizerische Konsularagentur Tettnang8 die Anregung gemacht, schweizerische Wissenschafter, Schriftsteller, Erzieher und Politiker zu Vorträgen nach Deutschland zu entsenden und sich sogar bereit erklärt, die auf deutschem Gebiete entstehenden Kosten zu übernehmen. Ähnliche Anliegen und Angebote sind seither wiederholt von anderen deutschen Stellen und Persönlichkeiten gemacht worden.
Es stimmt also nicht, wenn gelegentlich behauptet wird, eine solche Vortragstätigkeit würde von deutscher Seite missverstanden und als unerwünschte Einmischung der Schweiz in deutsche Angelegenheiten gedeutet werden. Ebensowenig ist der Einwand stichhaltig, die Deutschen würden die schweizerischen Referenten als Beauftragte und Helfershelfer der alliierten Besetzungsbehörden betrachten. Aus ungezählten Kundgebungen geht hervor, über welchen ausserordentlichen moralischen Kredit die Schweiz in Deutschland verfügt. Sie ist in der Tat das einzige Land, dem dank seiner Neutralität und Unabhängigkeit die Vertretung eines von alliierten Gedankengängen und Behörden unbeeinflussten Standpunktes zugetraut wird.
Selbstverständlich muss bei der Verwirklichung des Vortragsplanes alles vermieden werden, was den Anschein erwecken könnte, schweizerisches Kulturgut würde den Deutschen gleichsam gegen ihren Willen und im direkten propagandistischen Interesse der Besetzungsmächte aufgedrängt. Doch liegen in dieser Hinsicht genügend Zusicherungen von alliierter, zumal englischer Seite vor, die eine solche Interpretation ausschliessen. Auch auf schweizerischer Seite trägt man diesem Aspekt durchaus Rechnung, wie unter anderem aus dem von Ihnen erwähnten Protokoll hervorgeht. Wir verweisen nur auf die Äusserung des Leiters des Vortragsdienstes, Herrn Dr. Zbindens, auf Seite 69:
«Wenn wir Arbeit in Deutschland tun, dann werden wir sie nicht über Einladung der Besetzungsmächte, sondern nur über Einladung der Deutschen tun. Selbstverständlich in allen vier Zonen, wenn uns dies ermöglicht wird»,
und seine Versicherung,
«dass es in Deutschland genügend Organisationen gebe, welche die Schweizer Referenten zu Vorträgen einladen könnten, dass die Manuskripte für die jeweiligen Vorträge keineswegs den Besetzungsbehörden zur Zensur vorgelegt werden müssten, dass freie Diskussion durchaus möglich sei».
Andrerseits ist es klar, dass unter den heutigen Umständen eine kulturelle Betätigung schweizerischer Kreise in Deutschland einzig im Einvernehmen und mit weitgehender Unterstützung der Besetzungsbehörden möglich ist. Für die Beschaffung von Visa, für Reiseerleichterungen und die technische Durchführung der Vorträge sind die Referenten auf ihre Mitarbeit angewiesen. Dass aus dieser Notwendigkeit, die jedem Deutschen klar ist, auf eine «Kollaboration» auch im Geistigen geschlossen werden könnte, ist unwahrscheinlich.
Aus diesen Ausführungen erhellt ausserdem die Notwendigkeit, dass dieser Vortragsdienst weitgehend von schweizerischer Seite finanziert wird10. Übernähmen die Alliierten selbst die Finanzierung derartiger Aktionen, so müsste geradezu der Eindruck einer «Kollaboration» entstehen, welcher unter allen Umständen vermieden werden soll. Die Vorträge haben unter dem Gesichtspunkt des schweizerisch-deutschen Kulturaustausches zu erfolgen. Die Deutschen müssen ihr Interesse selbst durch den Preis bekunden, den sie für schweizerisches Kulturangebot zu entrichten willens sind, und es ist ja nicht ihre Schuld, dass dies real für uns auch bei bestem Willen nichts bedeuten kann.
Wir sind daher der Meinung, dass dem Vorhaben, schweizerische Referenten nach Deutschland zu entsenden, keinerlei Hindernisse in den Weg gelegt werden sollten.
- 1
- Schreiben (Kopie): E 2001(E)1968/75/5. Paraphe: HG.↩
- 2
- Vgl. DDS, Bd. 17, Dok. 68, dodis.ch/3880, Anm. 2.↩
- 3
- Vgl. das Schreiben von Ph. Etter an M. Petitpierre vom 13. März 1948, E 2001(E)1967/ 113/356 (dodis.ch/6320).↩
- 5
- Für einen Rückblick auf die Aktivitäten dieses Vortragsdienstes vgl. das Schreiben von Ph. Etter an M. Petitpierre vom 13. März 1948. Für eine Zusammenfassung der vielgestaltigen, sogenannten geistigen Hilfe für Deutschland, insbesondere der Aktion zugunsten deutscher Kriegsgefangener in Grossbritannien, vgl. die Notiz von H. U. Rentsch vom 3. November 1947, E 2001(E)-/1/84 (dodis.ch/5580), sowie BR-Prot. Nr. 2913 vom 19. November 1946, E 1004.1(-)-/1/475.↩
- 6
- Vgl. NR-Prot. vom 18. Dezember 1946, E 1301(-)-/ I/376, S. 613–624. Die Begründung der Interpellation durch E. Boerlin sowie die Antwort von M. Petitpierre wurden nicht wie traktandiert am 17., sondern erst in der Sitzung vom 18. Dezember 1946 vorgetragen.↩
- 7
- Vgl. den Geschäftsbericht des schweizerischen Generalkonsulats in München von 1947, S. 31–32, E 2400München/5.↩
- 8
- Vgl. dieses Schreiben an die schweizerische Konsularagentur in Tettnang vom 14. Oktober 1946, E 2001(E)-/1/85.↩
- 9
- Vgl. das Protokoll über die allgemeine Aussprache über den Vortragsdienst für Kriegsgefangene vom 16. November 1947, datiert vom 22. November 1947, ebd.↩
- 10
- Der BR bewilligte am 19. März 1948 u. a. einen Kredit von 100’000 Fr. zuhanden des Vortragsdienstes der Schweizer Bücherhilfe für Vorträge im deutschsprachigen Raum, und zwar aus den Restbeträgen der beiden für die Fortführung der internationalen Hilfswerke vom Parlament 1946 bewilligten Kredittranchen von je 20 Mio. Fr. Vgl. BR-Prot. Nr. 709 vom 19. März 1948, E 1004.1(-)-/1/491 (dodis.ch/2798). Vgl. ebenfalls DDS, Bd. 17, Dok. 48, dodis.ch/4360.↩
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