Sprache: Französisch
9.2.1914 (Montag)
Der schweizerische Handelskonsul in Montreal, H. Martin, an den Vorsteher des Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartementes, E. Schulthess
Schreiben (L)
Der kanadische Handelskommissar R. Grigg ist über den schweizerischen Export nach Kanada nicht im Bilde. Das Zusatzabkommen soll die Meistbegünstigung bis zum Abschluss eines neuen Vertrages sichern.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. BILATERALE BEZIEHUNGEN
9. Grossbritannien
9.1. Handel mit Kanada

Darin: Der Zusatzvertrag kann unterzeichnet werden, ohne dass die unrealistische Forderung nach unbegrenzter Meistbegünstigung erhoben wird. Eine einjährige Kündigungsfrist genügt. Annex vom 7.3.1914
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Abgedruckt in

Herbert Lüthy, Georg Kreis (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 5, Dok. 399

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Bern 1983

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