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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 5, doc. 372
volume linkBern 1983
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Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
Segnatura | CH-BAR#E22#1000/134#934* | |
Titolo dossier | BG vom 26.3.1914 über die Organisation der Bundesverwaltung (1904–1914) | |
Riferimento archivio | 3.5.1 |
dodis.ch/43227 Der Vorsteher des Handelsdepartementes, E. Schulthess, an den Bundesrat1
Der Bericht, welchen das Politische Departement am 26. April2 über die Behandlung der auswärtigen Angelegenheiten an den Bundesrat erstattet hat, ist uns zur Vernehmlassung und Weiterleitung an die übrigen Departemente überwiesen worden. Das genannte Departement beschwert sich darin, dass es hinsichtlich verschiedener Geschäfte nicht konsultiert oder auf dem Laufenden gehalten worden sei.
Soweit es den Handel betrifft, erwidern wir darauf, dass die meisten dieser Geschäfte durch diplomatische Noten an den Bundesrat gelangt und also zuerst durch die Hand des Bundespräsidenten, der auch der Vorsteher des Politischen Departements ist, gegangen sind. Mit Ausnahme des Anstandes mit Argentinien sind ferner sämtliche von diesem Departement erwähnten Geschäfte auf Grund einlässlicher Berichte und Anträge durch den Bundesrat behandelt worden, also auch in dieser Form an den Bundespräsidenten und Vorsteher des Politischen Departements gelangt. Es kann daher nicht ohne weiteres gesagt werden, dass letzteres über die fraglichen Geschäfte nicht orientiert gewesen sei. So weit es nötig erschien, erhielt dasselbe, wie noch im einzelnen gezeigt werden soll, von uns auch direkte Mitteilungen oder wurde um eine Ansichtsäusserung ersucht. Ausserdem empfing es von den Gesandtschaften und Konsulaten Abschriften der Korrespondenz. Angesichts dieser mannigfachen Orientierung können wir seine Bemerkungen nicht als berechtigt anerkennen.
Was speziell die internationale Saccharin-Konferenz betrifft, so beziehen wir uns auf die französischen Noten vom 17. September und 29. Oktober 1909, 24. Oktober, 14. und 29. November 1912 und auf die Berichte und Anträge, welche wir am 3., 4. und 26. November 1909, 24. Februar und 7. Dezember 1912 und 30. Januar ds. Js. dem Bundesrat unterbreitet haben. Diese Vorlagen konnten bei richtiger Zuleitung auch dem Politischen Departement als solchem nicht unbekannt bleiben. Sie geben Aufschluss über unsere prinzipielle Stellungnahme, die Instruktion für unsere Vertreter, das Ergebnis der ersten Konferenz und erstrecken sich überhaupt auf alles Wesentliche, was in Sachen getan worden ist. Ein Bericht an den Bundesrat über den Verlauf und das Ergebnis der zweiten Konferenz ist auf Grund des vor einigen Tagen erst eingelangten Protokolls, von welchem dem Politischen Departement vorderhand ein Exemplar zugestellt worden ist, in Vorbereitung, zugleich mit Anträgen hinsichtlich der mit Note vom 5. ds. an den Bundesrat gerichteten Anfrage der französischen Regierung, ob er zur Unterzeichnung des aus der zweiten Konferenz hervorgegangenen Konventions-Entwurfs bereit sei. Wir können nicht annehmen, dass neben den erwähnten Vorlagen, die über alle Phasen der Angelegenheit Aufschluss geben, noch besondere Berichte an das Politische Departement hätten erstattet werden sollen.
Hinsichtlich der Weltausstellung in San Francisco ist zu bemerken, dass die bezüglichen sechs amerikanischen Noten und die provisorischen Antworten des Bundesrates vom 1. März und 20. November ebenfalls über alles Bemerkenswerte Aufschluss erteilen. Auch hat das Politische Departement seinerzeit die Ausstellungs-Delegation von San Francisco empfangen, welche sich im Juni vor. Js. vorstellte, und sich an der Konferenz mit derselben vertreten lassen. Was die Untersuchung der Frage betrifft, ob sich die Schweiz an der Ausstellung beteiligen soll, so ist sie Sache der Schweiz. Ausstellungskommission und zur Zeit noch nicht abgeschlossen. Wir waren daher nicht im Falle, dem Bundesrate oder dem Politischen Departement bestimmte Mitteilungen zukommen zu lassen.
Der Zollanstand mit Frankreich betreffend die nahtlosen Röhren wurde dem Bundesrat und damit auch dem Politischen Departement zur Kenntnis gebracht, sobald die gewöhnlichen Reklamationsmittel erschöpft waren und die Erledigung durch ein Schiedsgericht in Erwägung gezogen werden musste. Vorher kam der Angelegenheit keinerlei politische Bedeutung zu. Das Politische Departement wurde um Teilnahme an der Konferenz ersucht, an welcher die Schiedsfrage beraten wurde. Alles weitere ging durch den Bundesrat. Es werden jährlich vom Handelsdepartement eine Menge von Zollanständen mit dem Auslande mit Hülfe unserer Gesandtschaften und Konsulate direkt erledigt. Die bezügliche Korrespondenz nimmt oft einen bedeutenden Umfang an, endigt aber meistens ohne jedes Aufsehen mit einer mehr oder weniger befriedigenden Regelung. Wohin sollte es führen, wenn dem Politischen Departement gleichwohl von allen diesen zahlreichen Geschäften, welche auf unsere politischen Beziehungen nicht den mindesten Einfluss haben, in den verschiedenen Stadien Kenntnis gegeben werden müsste? Im Bundesratsbeschluss vom 26. November 1912 ist ausdrücklich bemerkt, dass unter den Vorkommnissen, über welche das Politische Departement auf dem Laufenden zu halten sei, nicht solche gemeint seien, «die fast täglich zur Behandlung kommen, sondern nur solche, für deren Erledigung prinzipielle Fragen zu lösen sind oder welche die Eidgenossenschaft in weittragender Weise verpflichten oder berechtigen.» Zu diesen Vorkommnissen gehören Zollanstände erst von dem Moment an, wo ein Schiedsgericht oder eine Lösung in Frage kommt, welche das öffentliche Interesse erregt.
Im Bericht des Politischen Departements wird auch bemerkt, dass dasselbe über den dermaligen Stand der fraglichen Zollangelegenheiten nicht mehr unterrichtet sei, «indem das Handels département direkt mit der schweizerischen Gesandtschaft verkehre.» Wenn damit allenfalls angedeutet werden wollte, dass die Korrespondenz durch das Politische Departement hätte geführt werden sollen, so müssten wir dem entgegenhalten, dass das Handelsdepartement von jeher mit unsern Vertretern im Auslande direkt verkehrt hat, ohne dass ihm bis anhin ein Vorwurf daraus gemacht oder vom Bundesrat die Weisung erteilt worden wäre, die bezügliche Korrespondenz künftig durch das Politische Departement führen zu lassen. Ohne Anstellung eines besondern Personals würde das ohnehin unmöglich sein, selbst in gewöhnlichen Zeiten, geschweige denn, wenn Vertragsunterhandlungen im Gange sind.
Das Politische Departement bemerkt ferner, im Zusammenhang mit der Angelegenheit der nahtlosen Röhren, dass es seinerzeit auch über den durch Schiedsspruch erledigten Anstand mit Frankreich betreffend die Verzollung von Dampfturbinen «in keiner Weise» orientiert worden sei. Wir können auch diesem Vorhalt gegenüber nur darauf hinweisen, dass in allen Stadien jener Angelegenheit dem Bundesrat einlässlich berichtet und Antrag gestellt worden ist. (7. März 1910 Exposé und Abordnung von Nationalrat Frey; 30. Juni Bericht über seine Mission. Überweisung ans Justiz- und Polizeidepartement zur Begutachtung; 26. September Bericht über dessen Gutachten und Antrag, ein Schiedsgericht zu verlangen; 13. Oktober Bericht über ein Gutachten von Minister Lardy, Gutachten Stodola. Der Bundesrat beschliesst Anrufung des Schiedsgerichts. Wahl von Prof. Borei als Schiedsrichter; 19. Juli 1911 Antwort der französischen Regierung. Bezeichnung des französischen Schiedsrichters. Lord Reay wird als Obmann vorgeschlagen; 14. August Bericht über den günstig ausgefallenen Schiedsspruch. Dankschreiben, Entschädigung, Geschenk an den Sekretär.) Abgesehen von diesen Vorlagen an den Bundesrat, ersuchten wir das Politische Departement am 17. Mai 1911 um eine Ansichtsäusserung über die Situation, welche wegen der Demission des französischen Schiedsrichters Plichon und der Erkrankung des für ihn gewählten Hrn. Noel entstanden war. Am 31. Juli teilten wir ihm die schweizerische Replik mit. Am 3. August sandte uns das Politische Departement das Telegramm von Minister Lardy über den Schiedsspruch und beglückwünschte diesen und Hrn. Borei zum Erfolg. Am 14. August schickten wir ihm ein Exemplar des inzwischen im Druck erschienenen Schiedsspruchs. Die Bemerkung, dass das Politische Departement «in keiner Weise» orientiert worden sei, muss also wohl auf Irrtum beruhen. Dass, wie in seinem Berichte ferner bemerkt wird, mangels der erforderlichen Orientierung zwischen dem Bundespräsidenten und dem Schiedsrichter, Hrn. Borei, beinahe ein faux pas beschlossen worden wäre, war uns nicht bekannt3. Das Handelsdepartement kann dabei keine Schuld treffen. Da das Geschäft in seinen Händen lag, hätte es konsultiert werden müssen, bevor im Verein mit Hrn. Borei etwas beschlossen worden wäre.
Dass das Politische Departement bei dem Anstand mit Österreich-Ungarn wegen dem Transit von Gefrierfleisch nicht besonders «begrüsst» wurde, ist wohl richtig. Es ist aber auch diese Angelegenheit seiner Zeit dem Bundesrate unterbreitet (30. Oktober 1911 und 4. Dezember 1912) und die beantragte Note von ihm beschlossen worden. Eine besondere Konsultierung des Politischen Departements wurde nicht für erforderlich gehalten, weil der Fall ohne weiteres klar war. Österreich lehnte aus sanitätspolizeilichen Gründen die Bewilligung der Durchfuhr ab. Als es dann später die Bewilligung zur Durchfuhr von französischem Vieh durch die Schweiz verlangte, hat das Landwirtschaftsdepartement im Einverständnis mit uns, und bevor es die Durchfuhr bewilligte, eine Antwort in Bezug auf unser Begehren wegen Gefrierfleischtransit erbeten. Von einer «Verquickung» von Fragen kann nicht gesprochen werden, der Anlass war gegeben, eine Antwort zu verlangen. Dass man darüber noch das Politische Departement hätte begrüssen müssen, können wir nicht anerkennen.
Nach dem Politischen Departement sollen die Verhandlungen mit Österreich-Ungarn über das schiedsrichterliche Verfahren bei Zollstreitigkeiten seit 1907 ohne seine Mitwirkung weitergeführt worden sein. Es ist hierauf zu bemerken, dass seither überhaupt keine eigentlichen Verhandlungen mehr stattgefunden haben. Der erste Vorschlag der österreichisch-ungarischen Regierung datiert vom 27. März 1907. Das Politische und das Justizdepartement wurden um ein Gutachten ersucht. Der Bundesrat beschloss am 22. April eine Note, in welcher verschiedene prinzipielle Einwendungen gemacht wurden. Österreich-Ungarn antwortete nach fast 3 Jahren (28. Januar 1910), dass es auf seinem Vorschlag beharre. Der Bundesrat erklärte am 10. Januar 1911 ebenfalls Festhalten an seinem Standpunkt. Am 20. April und 4. Mai des gleichen Jahres wiederholten sich diese Erklärungen gegenseitig, ohne jede Verhandlungen. Am 19. Januar 1912 hat sich Österreich-Ungarn endlich in entgegenkommendem Sinne ausgesprochen und Modifikationen seines Entwurfes vorgeschlagen. Eine Antwort hierauf ist unter Mitwirkung des Politischen und des Justizdepartements noch in Vorbereitung4.
Was schliesslich den Anstand mit Argentinien wegen der Analyse von Käse betrifft, so wird uns vorgehalten, denselben in «direkter Korrespondenz» mit der Gesandtschaft in Buenos Aires, «ohne Beteiligung des Politischen Departements» behandelt zu haben. Wir beziehen uns in diesem Punkte auf schon Gesagtes. Das Handelsdepartement hat solche Angelegenheiten immer ohne direkte Mitwirkung des Politischen Departements behandelt, wenn es sich nicht um besonders wichtige Fälle handelte, wie übrigens auch die häufigen Beschwerden des Auslandes über die Auslegung des schweizerischen Zolltarifs vom Zolldepartement unseres Wissens stets ohne Befragung des Politischen Departements durch Anträge an den Bundesrat nach vorheriger Konsultierung des Handelsdepartements erledigt werden, sofern sie nicht den Gegenstand ausserordentlicher Schritte bilden. Es stellte sich übrigens im vorliegenden Falle heraus, dass Missverständnisse obwalteten, weshalb sich die Angelegenheit von selbst erledigte. Sie gelangte deshalb auch nicht an den Bundesrat. Die vom Politischen Departement erwähnte Kombination mit der Gefrierfleischfrage hat in keiner Weise praktische Gestalt angenommen und es sind übrigens solche Projekte stets als spezifische Handels- und Zollangelegenheiten betrachtet und nie mit dem Politischen Departement als solchem vorberaten worden.
Wir glauben durch vorstehende Ausführungen gezeigt zu haben, dass das Politische Departement - die richtige Überweisung der beim Bundesrate einlaufenden Noten, Berichte und Anträge vorausgesetzt - über alle wichtigeren Stadien der erwähnten Geschäfte, so weit sie politisch von Belang sind, orientiert war.
- 1
- Schreiben: E Gesetze III, 1848-1947/32Behandlung der auswärtigen Angelegenheiten.↩
- 2
- Nr. 366.↩
- 3
- Am Rande Fragezeichen und Bemerkung: Herr B.R. Forrer weiss es anders!↩
- 4
- Randbemerkung: ja, jetzt natürlich!↩
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