Sprache: Französisch
11.2.1909 (Donnerstag)
Der italienische Gesandte in Bern, L. Cusani, an den Bundespräsidenten und Vorsteher des Politischen Departementes, A. Deucher
Note (N)
Die Schweiz kann die Gotthardbahn nur mit Zustimmung Italiens und Deutschlands und nach Erfüllung gewisser Bedingungen zurückkaufen. Italien ist bereit, im Einverständnis mit der Schweiz diese Frage einem Schiedsgericht zu unterbreiten, zieht dem aber eine Übereinkunft vor und wünscht eine Konferenz.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
VII. GOTTHARDVERTRAG
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Abgedruckt in

Herbert Lüthy, Georg Kreis (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 5, Dok. 239

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Bern 1983

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