Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
2. Allemagne
2.1. Traité de commerce
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 4, doc. 428
volume linkBern 1994
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E13#1000/38#64* | |
Old classification | CH-BAR E 13(-)1000/38 14 | |
Dossier title | T. 1 Korrespondenz des Handelsdepartements und Anträge an den Bundesrat betr. Revision des Handelsvertrages; Eröffnung der Vertragsverhandlungen; Bundesratsbeschlüsse; Schweizer Anträge betr. die Vertragsrevision (1900–1903) |
dodis.ch/42838
Laut Mitteilung des Herrn Bundespräsidenten hat der deutsche Gesandte in Bern, Herr von Bülow, ihm im Aufträge seiner Regierung den Wunsch geäussert, es möchte Herr Minister Roth angewiesen werden, im Auswärtigen Amt mitzuteilen, dass man schweizerischerseits bereit sei, in Handelsvertragsunterhandlungen einzutreten, und zwar könne dies mündlich geschehen; eine schriftliche Notifikation werde nicht gewünscht. Man werde sich darauf deutscherseits ebenfalls zu Unterhandlungen bereit erklären und zugleich den Vorschlag machen, in Form einer Revision des bestehenden Vertrages zu unterhandeln.
Der Besuch des Hrn. von Bülow, der in letzter Zeit in Berlin war, sowie der Zweck seines Besuchs, wurde von Hrn. Minister Roth dem Politischen Departement angekündigt. Auch bemerkt letzterer in seinem Berichte (Beilage l)2, er habe Hrn. von Bülow bereits die Ansicht ausgesprochen, dass der erste Schritt nicht von uns zu erwarten sein dürfte, sondern dass man in Bern vielmehr der Meinung sei, der Antrag auf Einleitung der Unterhandlungen habe von Berlin aus zu erfolgen. Auf die Frage, warum man im Auswärtigen Amt einen so grossen Wert darauf lege, die Initiative uns zuzuschreiben, habe Hr. von Bülow geantwortet, er vermute, es seien Gründe mehr allgemeiner Natur, wobei die in Sicht stehenden Unterhandlungen mit Russland eine besondere Rolle spielen. Hr. Minister Roth fügt bei, nach seiner Auffassung sei dies dahin zu verstehen, «dass man in Berlin prinzipiell wünsche, die Initiative für die Unterhandlungen mit allen in Frage kommenden Staaten den Regierungen der letztem zu überlassen, und dass man Russland gegenüber sich vor dem Einwand sichern wolle, für die Unterhandlungen mit der Schweiz sei der erste Schritt deutscherseits getan worden.»
Unser Departement hat Hrn. Minister Roth schon auf einen Bericht über eine ähnliche Unterredung mit dem Unterstaatssekretär, Hrn. Dr. von Mühlberg hingewiesen und seine Verwunderung darüber ausgesprochen (Beilagen 2 und 3)3, dass die deutsche Regierung die Anregung zur Änderung des gegenwärtigen Vertrages von uns erwarte, nachdem sie selbst, durch Aufstellung eines erhöhten Zolltarifs den Anstoss zu neuen Tarifen in der Schweiz und den übrigen Nachbarstaaten gegeben und deshalb überall den Glauben erweckt habe, dass sie auch die Initiative zur Kündung der Verträge ergreifen werde.
Wenn man heute, da der Zeitpunkt hiefür gekommen wäre, in Berlin vor diesem Schritte zurückschreckt und, im Bewusstsein der mit den Vertragsunterhandlungen verbundenen Gefahr eines Misserfolgs nicht einmal die Revision der Verträge zu beantragen wagt, so sind wir nach unserer Ansicht noch viel weniger im Falle, mit bezüglichen Anträgen voranzugehen. Wir haben durch die Aufstellung eines neuen Zolltarifs beabsichtigt, den erwarteten neuen Angriff Deutschlands auf unsern Handel abzuwehren, nicht aber selbst zum Angriff überzugehen. So überzeugend es sich schon bei der Vorbereitung unseres Zolltarifs, und neuerdings bei den mündlichen Einvernahmen über die Handelsverträge herausgestellt hat, dass Erleichterungen unseres Exportes nach Deutschland dringend wünschbar wären, so bietet uns der jetzige Vertrag doch Vorteile, die bei dem Bestreben, zu einem bessern Vertrage zu gelangen, nicht ohne Not aufs Spiel gesetzt werden dürfen. Unser Export nach Deutschland hat seit dem Abschluss des jetzigen Vertrages, nicht unwesentlich zugenommen, indem er (Edelmetalle und Münzen nicht gezählt) von 1892–1900 von 157 Millionen Franken auf 199 Millionen Franken gestiegen ist und im Jahre 1901 188 Millionen Franken betragen hat. Deutschland ist bei allen Schwierigkeiten, die es unserm Exporte bereitet, nebst Grossbritannien der bedeutendste Abnehmer unserer Erzeugnisse.
Es ist deshalb angezeigt, bei unseren Entschliessungen hinsichtlich dieses Landes vorsichtig zu sein. Ein Misslingen der Unterhandlungen könnte ihre verderblichen Folgen haben, auch wenn einstweilen nicht gekündet wird, und es kann nicht in unserm Interesse sein, zum allfälligen Schaden auch die Verantwortung zu tragen, indem wir die deutsche Regierung der Notwendigkeit einer für sie unangenehmen, aber ihr unzweifelhaft zukommenden Initiative enthe
Voraussichtlich wird übrigens auch keine der Regierungen der ändern Staaten auf das deutsche Ansinnen eintreten. Dieselben befinden sich in ähnlicher Lage wie wir. Ihre neuen Tarife oder Tarifenentwürfe sind in erster Linie zur Abwehr, nicht zum Angriff bestimmt. Deutschland ist der hauptsächlichste Markt für ihre Erzeugnisse, indem es von Russland und von Belgien je ungefähr den vierten Teil, von den Niederlanden und von Österreich-Ungarn sogar etwa die Hälfte ihrer ganzen Ausfuhr aufnimmt. Da Deutschland nicht zu unterhandeln wünscht, um seine Zölle herabzusetzen, sondern um sie zu erhöhen, so haben jene Staaten ein grösseres Interesse, die alten Verträge, wenn auch nur provisorisch, fortdauern zu lassen, als den ersten Schritt zur Revision derselben zu tun.
Die deutsche Regierung wird also schliesslich doch genötigt sein, von sich aus vorzugehen, wenn sie dem Drängen der Schutzzollparteien nach Änderung der Verträge nicht widerstehen kann.
Unser Plan muss nach unserm Dafürhalten darin bestehen, abzuwarten, bis uns die deutsche Regierung die von ihr beabsichtigte Revision in aller Form beantragt und dann zu beschliessen, ob der Antrag anzunehmen und auch, wie mit Bezug auf die übrigen Vertragsstaaten, namentlich Italien, vorzugehen sei. In Verbindung damit wird auch über Ort und Zeit der Unterhandlungen, worüber sich Hr. von Bülow und Hr. Minister Roth ebenfalls ausgesprochen haben, am besten entschieden werden können.4
[...]5
- 1
- Propositon: E 13 (B)/158.↩
- 3
- Lettre de Roth au DPF du 17 mars 1903, non reproduite, et lettre à Roth du 23 mars 1903, non reproduite.↩
- 4
- Cette proposition a été adoptée le 11 avril 1903 (E 1004 1/213, no 1576).↩
- 5
- En annexe à cette proposition, le DCIA soumet au Conseil fédéral une note, adressée au gouvernement allemand le 15 avril 1903 (E 13 (B)/158).↩
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