Sprache: Deutsch
15.11.1889 (Donnerstag)
Der schweizerische Gesandte in Berlin, A. Roth, an den Vorsteher des Departements des Auswärtigen, N. Droz
Vieles spricht dafür, dass Deutschland den Niederlassungsvertrag deshalb gekündigt hat, weil Frankreich aufgrund der Meistbegünstigung Gleichbehandlung verlangt hat.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
IV. NIEDERLASSUNGS- UND ASYLPOLITIK
1. Niederlassung
1.1. Der Niederlassungsvertrag mit Deutschland
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Abgedruckt in

Erwin Bucher, Peter Stalder (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 3, Dok. 426

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Bern 1986

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