Sprache: Deutsch
21.3.1889 (Donnerstag)
Der schweizerische Gesandte in Berlin, A. Roth, an den Vorsteher des Departements des Auswärtigen, N. Droz
Bericht (R)
Die Haltung der deutschen Regierung betreffend die Besetzung Savoyens durch die Schweiz habe sich insofern geändert, als man annehme, eine Besetzung «cum animo possidendi» komme nicht mehr in Frage. Roth verweist auch auf die Gefahr, dass Italien als Kompensation für eine schweizerische Erwerbung von Savoyen das Tessin beanspruchen könnte.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
III. SICHERHEITSPOLITIK
4. Die Wahrnehmung von Hoheitsrechten in Savoyen
4.3. Die Haltung Deutschlands und Italiens
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Abgedruckt in

Erwin Bucher, Peter Stalder (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 3, Dok. 393

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Bern 1986

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Aufbewahrungsort

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Tags

Freizonen von Hochsavoyen und des Pays de Gex

Personen

Verfasserin / Verfasser
Roth, Arnold (1836–1904)
Empfängerin / Empfänger
Droz, Numa (1844–1899)

Geographische Bezeichnungen

Verfasserin / Verfasser
Berlin