Sprache: Deutsch
4.4.1884 (Freitag)
Der schweizerische Generalkonsul in Yokohama, A. Wolff, an den Vorsteher des Handels- und Landwirtschaftsdepartements, N. Droz
Bericht (R)
Der Generalkonsul in Yokohama beklagt sich, er werde vom Bundesrat und vom deutschen Gesandten in Tokio nicht unterstützt. Er erachtet die schweizerischen Verhandlungsforderungen als unrealistisch und wünscht, sein Mandat als Delegierter an den Handelsvertragskonferenzen abzugeben.

Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
II. WIRTSCHAFTS-, HANDELS- UND WÄHRUNGSPOLITIK
1. Bilaterale Verhandlungen
1.5. Der Handelsvertrag mit Japan

Darin: Über die Vertretung der Schweiz bei den Verhandlun gen in Tokio herrscht Verwirrung. Deutschland und Japan betrachten den deutschen Gesandten, der Bundesrat Generalkonsul Wolff als Delegierten der Schweiz. Das Beste ist auch weiterhin eine Doppelvertretung. Annex vom 31.5.1884
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Abgedruckt in

Erwin Bucher, Peter Stalder (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 3, Dok. 262

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Bern 1986

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Aufbewahrungsort

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Tags

Japan (Wirtschaft)

Personen

Verfasserin / Verfasser
Wolff, Arnold (1846–1909)
Empfängerin / Empfänger
Droz, Numa (1844–1899)

Geographische Bezeichnungen

Verfasserin / Verfasser
Yokohama