Thematische Zuordung Serie 1848–1945:
VI. EISENBAHNEN
4. Die Anschlüsse an das französische Bahnnetz
Darin: Oberst Burnier rät, die Verhandlungen über den Anschluss der französischen Bahnen bei St. Gingolph möglichst zu verzögern. Zumindest sei aber der Bau der Station auf Schweizerboden zu verlangen. Annex vom 16.3.1881 (CH-BAR#E27#1000/721#15246*).
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 3, doc. 203
volume linkBern 1986
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
Segnatura | CH-BAR#E1004.1#1000/9#6837* | |
Titolo dossier | Beschlussprotokoll(-e) 25.11.1881 (1881–1881) |
dodis.ch/42182
Protokoll der Sitzung des Bundesrates vom 25. November 18811
5713. Bahnanschluss bei St. Gingolph
Das Post- und Eisenbahndep/fl/terae«yt legte mit seinem Vortrage vom 21. diess in Form eines Entwurfes zu einem Statsvertrage die Instruktionen für die Verhandlungen betr. den Anschluss der Eisenbahn von Thonon nach Bouveret über Evian und St. Gingolph vor.2 Das po\it[ische Departement erklärte unterm gleichen Tage seine Zustimmung zu dieser Vorlage. Auf den in der Sizung vom 22. diess (PNo 5647) geäusserten Wunsch unterbreitet nun das polit[ische Departement mit seinem Vortrage vom 23. diess dem Rate bezüglich der sich an diese Linie knüpfenden politischen und militärischen Fragen:
1. einen Bericht des Mi\itär-Depfartemenjts vom 23. März3 (zu vergl. auch Prot. v. 22.Nov[em]b[er]No5647) an das politfischej Departement;
2. eine Darstellung des polit[ischen]Depfartemenjts über die einschlägigen Vertragsbestimmungen;
3. ein konfidentielles Memorial des Herrn Obersten Philippin an Herrn Minister Kern.4
Das Militär-Departement gelangt in seinem Berichte zu dem Schluss, es seien bei den fraglichen Vertragsverhandlungen folgende Bedingungen zu stellen:
a. Hinsichtlich der Benuzung dieses Schienenstranges seien die gleichen Vorteile in gleichem Umfange vorzubehalten, wie sie der Schweiz auf den schweizer [ischen Linien zu Militärzweken zustehen und wie sie der Schweiz für die Simplonstrasse vertraglich Vorbehalten sind, (communication entre la canton de Genève et le Valais und passage libre en tout temps pour les troupes suisses).
b. Der internat/i'onfl/e/Bahnhof sei in Bouveret auf schweiz/emc/zem/Gebiete zu errichten, wo die Raumverhältnisse diess am ehesten gestatten und ein Anschluss an die Dampfschiffahrt zu erzielen ist, wodurch der Vorteil gewonnen wird, auf dieser Übergangsstation immer einiges Betriebsmaterial zu finden. Die leztere Bedingung ist infolge des Protokolls über die technische Frage des Anschlusses5 bereits erfüllt, und es handelt sich blos noch um die erste dieser beiden Anforderungen.
Das polit [ische Departement schlägt vor, in Übereinstimmung mit der von der Schweiz bezüglich dem Verhältnisse mit Savoyen stetsfort geübten Politik, welche darin bestanden, nicht unnüzer Weise Schwierigkeiten in der Auslegung der Verträge zu veranlassen, durch welche das Recht der Schweiz nur leiden könnte und mit der Erörterung technischer und ökonomischer Fragen nicht solche anderer Art zu vermengen, ein solches Begehren, wie es vom eidgen/összsc/iefl/Militärdepartement gestellt wird, fallen zu lassen.
Herr Bundesrat Welti stellt, denjenigen des Militär-Dep/ör/eme«yts aufnehmend, den Antrag, Herrn Dr. Kern folgende Instruktion zu erteilen:
Die Schweiz verlangt, dass diejenigen Rechte, welche ihr durch den Wienerkongress und die internationalen] Verträge in Bezug auf die Simplonstrasse zwischen St. Gingolph und Genf zugesichert sind, in dem abzuschliessenden Vertrage auch mit Bezug auf die zu erstellende Eisenbahn anerkannt werden.
Herr Bundespräsident Droz, von der Ansicht ausgehend, es sei zu befürchten, dass mit dieser Instruktion die Vertragsverhandlungen sich zerschlagen werden, stellt folgenden vermittelnden Antrag: Herr Kern sei einzuladen, neuerdings und auf die ihm am angemessensten erscheinende Weise den Standpunkt des Bundesrates zu betonen, dass er nämlich nicht technische und ökonomische Fragen mit politischen habe vermengen wollen, und dabei der Meinung sei, dass die Lösung jener den Vereinbarungen des intematfionalenj Rechts, an welche die Gesantschaft in der Konferenz vom 14. April 1881 (gedruktes Protok/o/Z/S. 47)6 ausdrüklich erinnert habe, keinen Eintrag tun könne. Die Gesandtschaft werde daher, unter förmlichem Vorbehalt dieses Gesichtspunktes, ermächtigt, die Konvention betr. den Anschluss bei St. Gingolph abzuschliessen.
Diesem Antrage gegenüber wünscht Herr Bundesrat Hammer, dass dieser Vorbehalt ausdrüklich ins Schlussprotokoll aufgenommen werde.
Nach gewalteter Beratung wird vorerst in eventueller Abstimmung der Antrag des Herrn Hammer mit 2 gegen 3 Stimmen abgelehnt. Hierauf wird dem Antrage des Herrn Bundespräsidenten mit 4 Stimmen der Vorzug gegeben, gegenüber dem Antrage des Herrn Bundesrates Welti, welcher 2 Stimmen auf sich vereinigt.
Endlich wird der Antrag des Eisenbahndep[artementjs mit dem Zusaz des Herrn Bundespräsidenten definitiv beschlossen.7
- 1
- E 1004 1/127.↩
- 2
- E 13 (B)/93.Alle weiteren erwähnten Aktenstücke finden sich unter der gleichen Signatur.↩
- 3
- E 13 (B)/93.Vgl. auch den Annex.↩
- 4
- Denkschrift vom 25. 4.1881 (E 13 (B)/93).↩
- 6
- E 13 (B)/93.↩
- 7
- Vgl. die Botschaft des Bundesrates vom 31. 2.1882 und den Vertragstext betr.: a. eine Konvention über die Zollverhältnisse zwischen dem Kanton Genf und der freien Zone von Hochsavoyen; b. vier Konventionen über die Eisenbahnanschlüsse: 1) von Annemasse nach Genf; 2) von Besançon über Morteau und den Col des Roches nach Locle; 3) von Thonon über St. Gingolph nach Bouveret; 4) von Genf nach Bossey- Veyrier. (BBl 1882, 1, S. 738-782).↩