Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 1, doc. 517
volume linkBern 1990
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2300#1000/716#1228* | |
Old classification | CH-BAR E 2300(-)1000/716 517 | |
Dossier title | Wien, Politische Berichte und Briefe, Militär- und Konsularberichte, Band 17 (1864–1865) |
dodis.ch/41516
Mit Berufung auf meine gestrige Depesche No 1082 habe ich hiemit die Ehre, Ihnen ganz ausführlichen Bericht über meine gestern mit Graf Mensdorff gepflogene Unterredung zu erstatten.
Ich sagte dem Herrn Minister, dass ich nicht ermangelt habe, den Herrn Bundespräsidenten von dem freundlichen Empfange zu unterrichten, welcher mir von seiner Seite bei unserer ersten Begegnung geworden sei, sowie von den freundschaftlichen Gesinnungen, welche er für die Schweiz ausgesprochen habe; der Herr Bundespräsident habe mich beauftragt3, im Namen des hohen Bundesrathes diese Gesinnungen zu erwiedern, sowie dass derselbe von dem aufrichtigen Wunsche beseelt sei, mit der österreichischen Regierung gute Beziehungen zu unterhalten. Der Herr Minister verdankte mir diese Äusserungen bestens. Ich fuhr sodann fort: der Herr Bundespräsident hat sich dadurch veranlasst gesehen, mir den Auftrag zu ertheilen, mit Euer Excellenz die Verhältnisse zwischen der Schweiz und Österreich zu besprechen und alle die pendenten Fragen in Anregung zu bringen, welche schon so lange Zeit der Erledigung harren. Es thut mir leid, bei dieser Besprechung vor Allem bemerken zu müssen, dass die Schweiz sich auf das Unangenehmste berührt fühlen musste über die Art und Weise, wie ihre Interessen von Österreich hintangesetzt werden. Alle meine Bemühungen, jahrelang hängende Fragen zu einer endlichen Lösung zu bringen, seien fruchtlos gewesen. Während alle ändern Nachbarstaaten bemüht seien, der Schweiz in allen Fragen freundschaftlich entgegen zu kommen, befolge Österreich eine ganz entgegengesetzte Politik. Ich weiss nicht, fuhr ich fort, ob Euer Excellenz bekannt ist, dass der hohe Bundesrath am Ende des Jahres einen Geschäftsbericht über die Geschäftsführung des vergangenen Jahres auszuarbeiten hat; dieser Bericht, welcher der Begutachtung der eidgenössischen Räthe sowie einer speziell hiezu ernannten Commission unterbreitet werden muss, behandelt auch die Beziehungen der Schweiz zu den auswärtigen Staaten und es wird unmöglich sein, ein Gefühl des Missmuthes zu unterdrücken, wenn man sieht, wie wenig Österreich die schweizerischen Interessen berücksichtigte und auch der kaiserlichen Regierung wird es nicht angenehm sein, wenn deshalb lebhafte Diskussionen stattfinden; es ist daher im höchsten Grade wünschenswerth, dass noch im Laufe dieses Jahres einige der hängigen Fragen in Ordnung gebracht werden. Erlauben Sie mir nun, Excellenz, diese Fragen nach ihrer Reihenfolge auszuführen.
Die erste Frage ist die Alternatsfrage, nicht sowohl ihrer Wichtigkeit wegen, sondern weil sie ein Hindernis zu jeder Vereinbarung mit Österreich ist. Ich bin der Überzeugung, bemerkte ich, dass Euer Excellenz nicht die veraltete Ansicht des Herrn Grafen Rechberg in dieser Frage theilen, denn dieselbe ist weder vom rechtlichen noch vom rationellen Standpunkte zu vertheidigen. Als im Beginne dieses Jahres der Telegraphen-Vertrag zwischen Österreich, der Schweiz, Baden, Baiern und Württemberg unterzeichnet wurde4, wollte Österreich eine Erklärung wegen des Alternates in dem Protokolle aufnehmen, ich erklärte jedoch entschieden, dass ich dagegen protestire und somit unterblieb sie5; jedoch machte Herr Graf Rechberg diese Praetension auf eine andere Art geltend, indem er durch Herrn von Mensshengen eine mündliche Verwahrung nachträglich einlegte, die jedoch von dem Herrn Bundespräsidenten entschieden zurückgewiesen wurde6 und ich sehe mich veranlasst, zu erklären, dass die Schweiz nie mehr einen Vertrag unterzeichnen würde, wo irgend im Protokolle eine ähnliche Erklärung beansprucht werde, selbst wenn ihr das Recht der Gegenerklärung gelassen würde. Dieses Vorgehen ist ein die Würde und Ehre der Schweiz verletzendes und kein anderer Staat hat ihr als einem unabhängigen und gleichberechtigten Staate gegenüber je diese Ansprüche gemacht; die Schweiz könne daher sich der Hoffnung hingeben, dass auch Österreich auf diesen veralteten Gebrauch, der für dasselbe gar keinen Werth habe und aller Berechtigung entbehre, für die Folge verzichte.
Graf Mensdorff, welcher sich jede der einzelnen Fragen auf einem Bogen Papier verzeichnete, bemerkte hierauf: Sie werden von meiner Ansicht überzeugt sein, dass ich keinen grossen Werth hierauf lege, und Österreich auch nicht das Recht zugestehen kann, dass es gegenüber der Schweiz etwas fordert, was von keinem anderen Staate gefordert wird.7
Die zweite Frage, Excellenz, fuhr ich fort, ist die Bodenseegürtelbahn-Frage. Dieselbe hat allerdings Hoffnung, in nächster Zeit zu einer Lösung zu kommen, da die Konferenzen deshalb in München stattfinden sollen8, jedoch wäre es für die Schweiz vom wichtigsten Interesse, in Anbetracht des § 13 der Bundesverfassung9 zu verhüten, dass nicht einzelne schweizerische Bahnen auf dem österreichischen Theile der Gürtelbahn mit Differenzialtaxen benachtheiligt und andere bevorzugt werden können; es wäre daher wünschenswerth, dass die Instruktionen des österreichischen Abgeordneten in diesem Sinne lauteten. Graf Mensdorff nahm davon Vormerkung; ich werde übrigens noch mit Baron Meysenburg darüber sprechen.
Die dritte Frage ist die Rheincorrektionsfrage und hier muss ich Euer Excellenz bitten, mir zu erlauben, dieselbe in kurzen Umrissen zu beleuchten. Diese Frage erwartet seit beinahe 30 Jahren ihre Lösung und zu wiederhohlten Malen war dieselbe dem Abschlüsse nahe, wurde jedoch in letzteren Jahren durch die in Innsbruck und Vorarlberg bestehende Opposition gegen den Durchstich bei Fussach immer wieder verhindert.10 Die kaiserliche Regierung hat durch die anerkanntesten Kapacitäten das Hartmann’sche Projekt, nämlich den Durchstich bei Fussach, prüfen lassen und endlich mit Note vom 29. Dezember. v.J. die Erklärung abgegeben, dass sie sich mit demselben vollkommen einverstanden erkläre.11 Man hegte nun in der Schweiz und wohl mit allem Rechte die Hoffnung, dass nunmehr alle Hindernisse beseitigt seien und man auf die baldige Einberufung der Konferenz werde rechnen können. Statt dieser erschien jedoch im Beginne d. J. ein von der Regierung in Feldkirch abgeordneter Ingenieur namens King, welcher beauftragt war, an Ort und Stelle neuerdings Studien zu machen. Dieselben fielen auch ganz nach Wunsch der Opposition aus, indem Herr King das Fussacher Projekt als gänzlich unausführbar erklärte und in diesem Sinne auch an das Staatsministerium berichtete, welches nun eine Kommission anordnete, um das Gutachten Kings zu prüfen, wodurch die Sache wieder auf lange Zeit hinausgeschoben wird. Die Einwürfe, welche Herr King macht, sind früher schon gewürdigt und als unhaltbar anerkannt worden; allein es würde ja Herr King die beste Gelegenheit gegeben, seine Ansichten zu entwickeln, wenn er der Konferenz beigezogen würde. Was von schweizerischer Seite seit Jahren gefordert wird, ist eine Forderung der Billigkeit, die man ihr nicht verweigern kann, wenn man nicht feindselig handeln will. Ich muss Euer Excellenz daher auf das dringendste bitten, dass endlich einmal die Konferenz in dieser Frage zusammenberufen werde, denn auf dem Wege der schriftlichen Verhandlungen kann keine Verständigung erzielt werden. Graf Mensdorff stimmte meinen Ansichten vollkommen bei, nahm von denselben Notiz und versprach mir, die Frage wärmstens zu bevorworten.12
Die vierte Frage ist die von Österreich zugesagte Ausführung der Finstermünzstrasse.13 Da über das Tracé derselben kein Streit mehr existirt, so begreift man nicht, warum Österreich nicht den Bau beginnt. Graubünden wird in der ersten Hälfte des nächsten Jahres mit dem Baue fertig und von Österreich ist noch kein Spatenstich geschehen. Ich habe deshalb heute neuerdings eine Note an das Ministerium gerichtet14, welche ich Euer Excellenz Berücksichtigung bestens empfehle.
No . 5 betrifft den Gränzanstand bei Finstermünz, den einzigen, welchen die Schweiz noch mit dem Ausland hat; es wäre daher im beiderseitigen Interesse zu wünschen, dass derselbe geordnet würde, was, wenn man den guten Willen hat, leicht geschehen könnte, da die militärischen Bedenken von keiner Bedeutung sind.15
Die sechste Frage sind die von Österreich selbst angeregten Verträge, welche bereits im Jahre 1862 auch schweizerischer Seits angeregt16, jedoch von Österreich wieder fallengelassen wurden. Dieselben betreffen polizeiliche, gerichtliche, Niederlassungs- und Handelsverhältnisse und es liege im gegenseitigen Interesse, dieselben einer Prüfung zu unterziehen, da durch die Regelung derselben die gegenseitigen Beziehungen nur gewinnen können. Der Herr Bundespräsident mache hiebei die sehr bezeichnende Bemerkung, dass es fast ins Gebiet der Kuriositäten gehöre, dass in heutiger Zeit zwei Staaten, die auf so beträchtlichen Gebieten aneinandergränzen, ihre Verkehrsbeziehungen so gänzlich unausgebildet liegen gelassen haben. Graf Mensdorff theilte diese Ansicht vollkommen und äusserte sich, es sei ihm selbst unbegreiflich, wie man solch wichtige Fragen so lange unerledigt habe lassen können.17
Die letzte Frage, bemerkte ich ferner, hatte ich die Ehre bereits bei unserer ersten Begegnung18 zu berühren; es ist dies die Langiewicz-Frage.19 Graf Mensdorff sagte, dass er im gegenwärtigen Augenblicke nicht in der Lage sei, dem Wunsche zu entsprechen, dass er jedoch hoffe, der Zeitpunkt werde nicht mehr ferne sein, wo er es werde thun können. Wie bemerkt, hat der Herr Minister in meiner Gegenwart von sämmtlichen Fragen schriftliche Notiz genommen und äusserte sich am Schlüsse: es sind dies Fragen, wobei die materiellen Interessen Österreichs mehr oder minder in Anspruch genommen werden; ich kann daher allein keinen Entschluss fassen; jedoch dürfen Sie überzeugt sein, dass ich mich für dieselben interessiren und trachten werde, dass einzelne derselben noch in diesem Jahre ihre Lösung finden. Der Empfang bei dem Minister sowie die Behandlung der Gegenstände waren sehr befriedigend und ich wünsche, dass der Erfolg sich mit denselben im Einklänge befinde.
- 1
- E 2300 Wien 17.↩
- 2
- Non reproduite.↩
- 4
- Supplément à la Convention pour la correspondance télégraphique entre la Suisse et l’Union télégraphique austro-allemande, du 1" novembre 1863 (RO VIII, p. 43–63).↩
- 7
- Steiger écrit au Conseil fédéral le 24 décembre 1864: Graf Mensdorf hatte soeben die an den Kaiser gerichtete Eingabe wegen des Alternates erhalten und zeigte mir dieselbe, indem der Kaiser eigenhändig darunter geschrieben habe: «Die Alternatsfrage mit der Schweiz ist aufzuheben» (E 2200 Wien 1/16).↩
- 8
- Sur ces négociations, voir E 13(B)/97, et le message du Conseil fédéral à l’Assemblée fédérale concernant le traité avec l’Autriche et la Bavière pour l’établissement d’une ligne de ceinture le long du Lac de Constance et d’un embranchement RiXthi- Feldkirch, du 11 octobre 1865 (FF 1865 III, p. 757– 781). Le traité sera ratifié par l’Assemblée fédérale le 15 novembre 1865.↩
- 9
- Il s’agit du § 13 delà loi fédérale concernant l’établissement et l’exploitation des chemins de fer sur le territoire de la Confédération suisse, du 28 juillet 1852 (RO III, p. 170–175):Toute administration de chemin de fer sera tenue de se prêter à la jonction des lignes d’autres compagnies avec les siennes, d’après le mode le plus convenable et sans qu’il lui soit permis de modifier ses tarifs au détriment des lignes incidentes.↩
- 10
- Cf. No 429.↩
- 12
- Une nouvelle conférence des experts techniques autrichiens et suisses aura lieu à Bregenz en juin/juillet 1865 et aboutira à un accord (procès-verbal du 5 août 1865 dans E 20/80). Le 11 octobre 1865 (E 20/80), Steiger sollicitera du Ministère des Affaires étrangères d’Autriche la reprise des négociations au niveau diplomatique.↩
- 14
- Non retrouvée. D’après le rapport de Steiger à Dubs du 5 décembre 1864 (E 20/151), le Ministère des Affaires étrangères d’A utriche a répondu que la nature du sol ne permettait pas une réalisation prochaine de cette route.↩
- 15
- Les négociations sur cette question avaient été interrompues en 1863; elles ne reprendront qu’en 1866 (E 2/1838-1839).↩
- 16
- Voir No 453.↩
- 17
- Voir la note verbale autrichienne du 20 décembre 1864 (E 21/24582 A), et No 532.↩
- 19
- Voir No 511.↩