Language: German
15.1.1973 (Monday)
Letter (L)
Die Kriegsmaterialverordnung erlaubt die Lieferungen von Bestandteilen an private Unternehmungen im Ausland, die die Endprodukte an Länder Liefern können, die aus der Schweiz nicht hätten beliefert werden dürfen. Bereits Fahrlässigkeit im Bewilligungsverfahren kann aber eine Strafverfolgung nach sich ziehen.
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