Sprache: Deutsch
18.3.1975 (Dienstag)
Vorbereitende Massnahmen für den Ernstfall in Tel-Aviv und Kairo
Schreiben (L)
Die Anordnung vorsorglicher Massnahmen der schweizerischen Botschaften für den Kriegs- und Katastrophenfall gehört nicht zu den eigentlichen Aufgaben der öffentlichen Fürsorge. Gerade im Hinblick auf die finanziellen Konsequenzen ist deshalb die Anlegung von Lebensmittelvorräten als Überbrückungshilfe an Schweizerbürger im Ausland abzulehnen.
Aktenzeichen: 370.5B.51.30.IsrB.51.30.Aeg
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