Sprache: Deutsch
31.8.1972 (Donnerstag)
Schreiben (L)
Die Eidgenossenschaft kann für expropriierte Schweizer nicht als Ersatzgläubiger auftreten, auch wenn Tansania nicht zur Zahlung von Entschädigungen in der Lage wäre. Die tansanischen Behörden sollten deshalb an ihre Verpflichtungen aus dem Investitionsschutzabkommen erinnert werden.
Aktenzeichen: 521.73s.B.34.66.Tanz.0222.30512.23
Zitierempfehlung: Kopieren

2 Aufbewahrungsorte

PDF

Tags

Tansania (Wirtschaft)

Tansania (Allgemein)

Personen

Verfasserin / Verfasser
Hohl, Alfred (1930–2004)
Unterzeichnerin / Unterzeichner
Gelzer, Michael (1916–1999)
Empfängerin / Empfänger
Mossaz, Lucien (1913–2000)

Körperschaften

Geographische Bezeichnungen

Empfängerin / Empfänger
Dar es Salaam