Langue: allemand
27.7.1970 (lundi)
Fall Vetterli
Notice (No)
Belgien lehnt die Forderungen im Fall Vetterli mit der Begründung ab, er sei kein Angestellter Belgiens, sondern der kongolesischen Kolonialverwaltung gewesen. Da aber Belgien völkerrechtlich für vor der Unabhängigkeit entstandene Verbindlichkeiten der Kolonie haftet, wird dieser Entscheid nicht akzeptiert.
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