Sprache: Deutsch
20.3.1970 (Freitag)
Liechtensteinische freiwillige AHV und IV
Schreiben (L)
Es stellt sich die Frage, ob die schweizerischen Auslandvertretungen über die freiwillige AHV und IV nach liechtensteinischem Recht besser informiert werden sollten, da die Wahrung der liechtensteinischen Interessen in Drittstaaten ja in die Zuständigkeit der Schweiz fällt.
Aktenzeichen:
p.B.24.Liecht.95 • 797 160/L 1
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