Langue: allemand
6.2.1975 (jeudi)
Abkommen über technische Zusammenarbeit mit Senegal
Lettre (L)
Eine Erweiterung bzw. Vervollständigung der gegebenen Rechtsgrundlage für die die technische Zusammenarbeit mit Senegal ist gegenwärtig nicht zwingend geboten, zumal dadurch Erwartungen im Sinn einer Intensivierung der Zusammenarbeit geweckt werden könnten.
Recommandation de citation: Copier

2 emplacements

PDF