Langue: allemand
22.4.1971 (jeudi)
Tätigkeit ausländischer Sicherheitsfunktionäre in der Schweiz
Lettre (L)
Ausländischen Leibwächtern soll von Fall zu Fall eine schriftliche Bewilligung zum Waffentragen in der Schweiz gegeben werden. Gleichzeit soll die Bewilligung zum Waffengebrauch auf Notwehrhandlungen beschränkt werden.
Références: (0)810.1p.B.11.42.0.0
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