Langue: allemand
18.11.1968 (lundi)
Durchführung des Londoner Abkommens über deutsche Auslandschulden / Young-Anleihe.
Lettre (L)
Da die Bundesrepublik Deutschland zu keinen Zugeständnissen in der Frage der Auslegung der Währungsklausel des Londoner Schuldenabkommens bereit ist, wollen die Gläubigerstaaten den Schuldenschiedsgerichtshof anrufen. Dazu muss das Vorgehen koordiniert werden.
Références: 721.2s.C.41.A.161.1
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