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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 24, doc. 78
volume linkZürich/Locarno/Genève 2012
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1980/83#669* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1980/83 181 | |
Dossier title | Währungsfragen (1968–1970) | |
File reference archive | C.41.121.0 |
dodis.ch/33018 Der schweizerische Botschafter in Pretoria, R. Hunziker, an den Chef der Abteilung für Politische Angelegenheiten des Politischen Departements, P. Micheli1 Südafrika: Gold
Mit Schreiben vom 19. März2 orientierte ich Sie über die am Vortage von Finanzminister Dr. Diederichs im Parlament abgegebene Erklärung3; sie be fasste sich, wie Sie sich erinnern werden, mit der Goldpolitik Südafrikas im Lichte des Beschlusses vom 17. März4 der in Washington versammelten Direktoren der Zentralbanken betreffend die Einführung des Zweipreissystems.
Die von der südafrikanischen Regierung hinsichtlich der Goldfrage eingenommene abwartende Haltung wurde anlässlich der soeben beendeten Budgetdebatte von der oppositionellen United Party zum Anlass genommen, um den Finanzminister wegen mangelnder Orientierung der Öffentlichkeit zu kritisieren. In seiner gestrigen, die Debatte abschliessenden Ansprache, nahm Dr. Diederichs zu diesem Vorwurf Stellung. Er erklärte, es liege nicht im Interesse Südafrikas, wenn die Regierung im jetzigen Zeitpunkt Gold verkaufe. Infolgedessen werde die Reserve Bank in Pretoria bis auf weiteres alles in Südafrika neugeförderte Gold aufkaufen. Wenn der Zeitpunkt kommt, in welchem Südafrika aus wirtschaftlichen Überlegungen sein Gold verkaufen müsse, werde sich die Regierung das Recht vorbehalten, auch Gold auf dem freien Markt abzusetzen. Es erübrige sich indessen, heute schon zu sagen, welchen Prozentsatz des hiesigen Goldes man dann dem freien Markte werde zufliessen lassen. Selbstverständlich werde die Regierung nach wie vor der Bekämpfung allfälliger inflatorischer Einflüsse die nötige Aufmerksamkeit schenken.
Obschon die Äusserungen des Finanzministers äussert vorsichtig und teilweise absichtlich vage waren, mussten die Interpellanten der United Party schliesslich doch einsehen, dass die «wait and see»-Politik der Regierung den südafrikanisch Interessen zweifellos dienlich ist, und sie erklärten sich von der erhaltenen offiziellen Antwort befriedigt.
In hiesigen Börsenkreisen rechnet man damit, dass die gestrige Erklärung Finanzminister Diederichs die Kurswerte der Goldvaloren kaum beeinträchtigen werde.
Ich hatte am letzten Samstag Gelegenheit, mich mit Herrn Dr. Diederichs zu unterhalten und stellte ihm dabei auch die Frage, ob die hiesigen Presseberichte zutreffend seien, wonach – im Hinblick auf südafrikanische Goldverkäufe auf dem freien Markt – eine ganze Anzahl schweizerischer Bankiers gegenwärtig in Südafrika weile. Mein Gesprächspartner antwortete, er könne meine Frage weder bejahen noch verneinen, da allfällige schweizerische Interessenten sich wohl ausschliesslich zur Reserve Bank nach Pretoria begäben.
Der Vollständigkeit halber übermittle ich Ihnen einen heute in der Cape Times unter dem Titel «Gentlemen versus Gnomes; The gold battle between London and Zurich» erschienenen Artikel5 aus der Feder des finanziellen Korrespondenten dieses Blattes aus London.
- 1
- Schreiben: E2001E#1980/83#669* (C.41.121.0).↩
- 2
- Schreiben von R. Hunziker an P. Micheli vom 19. März 1968, E2001E#1980/83#901* (C.41.133.0).↩
- 3
- Statement by Dr. N. Diederichs, Minister of Finance, before the House of Assembly of the Republic of South Africa vom 8. April 1968, ibid.↩
- 4
- Über die Konferenz der führenden Notenbanken in Washington im März 1968 vgl. das Schreiben von E. Stopper an F. Schnyder vom 6. Juni 1968, dodis.ch/34150 sowie die Notiz von R. Lademann vom 30. Oktober 1968, dodis.ch/33705.↩
- 5
- Cape Times vom 9. April 1968, dodis.ch/34160. Zur Goldfrage vgl. ferner DDS, Bd. 24, Dok. 116, dodis.ch/33022 und das Schreiben von R. Keller an P. Micheli vom 9. August 1968, dodis.ch/32473. Zur Entwicklung des Zürcher Goldmarktes vgl das Schreiben von R. Keller an P. Micheli vom 8. Dezember 1969, dodis.ch/32445.↩
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