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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 24, doc. 183
volume linkZürich/Locarno/Genève 2012
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2005A#1983/18#618* | |
Old classification | CH-BAR E 2005(A)1983/18 286 | |
Dossier title | Koordination der technischen Hilfe in Nepal (1967–1972) | |
File reference archive | t.311.013 • Additional component: Nepal |
dodis.ch/32819 Interne Notiz des Delegierten für technische Zusammenarbeit des Politischen Departements1 Einsatz eines Koordinators für technische Zusammenarbeit in Nepal
Am 25. April 19682 stimmte die nepalesische Regierung dem schweizerischen Vorschlag zu, dass alle in Nepal tätigen schweizerischen Organisationen unter dem seit langem eingeführten Namen «SwissAssociation for Technical Assistance» (SATA) arbeiten und durch den Teamleiter von Helvetas gegenüber den nepalesischen Behörden vertreten werden sollten. Damit war nach längeren Bemühungen eine Vereinheitlichung erreicht worden, die den Missverständnissen auf nepalesischer Seite über den Charakter und die verschiedenen Aufgaben von Bund und Privatorganisationen in Nepal ein Ende bereitete. Nach aussen bilden die Schweizer seither eine geschlossene Organisation. An der inneren Aufteilung der Pflichten änderte sich jedoch nichts. Helvetas, Emmaus, die Freiwilligensektion und die Sektion «Projekte» des DftZ bezeichnen nach wie vor je einen Vertreter, der ihnen direkt verantwortlich ist3. Die interne Koordination unter den vier Organisationen erfolgt an regelmässigen Sitzungen der Verantwortlichen in Nepal einerseits, in der Schweiz andererseits (SATA-Pool).
Der gegenwärtige Umfang und der geplante Ausbau der schweizerischen technischen Zusammenarbeit mit Nepal4 hat sowohl bei den Bundesstellen als auch bei Helvetas das Bedürfnis geweckt, die in den letzten Jahren erreichte Koordination noch zu verbessern. In anderen Ländern ist dies bereits früher geschehen: So hat der Delegierte in Peru einen Projektkoordinator5 eingesetzt, der eng mit der schweizerischen Botschaft in Lima zusammenarbeitet. In Rwanda6 widmet sich ein Mitarbeiter der Botschaft ausschliesslich den Fragen der technischen Zusammenarbeit. In Indien hat ein vom Delegierten entsandter spezieller Mitarbeiter7 auf der schweizerischen Botschaft alle Aufgaben im Zusammenhang mit der technischen Zusammenarbeit übernommen. Eine ähnliche Lösung soll nun in Nepal angestrebt werden.
Der Bund plant im Einverständnis mit den Privatorganisationen Helvetas und Emmaus, einen offiziellen Vertreter nach Nepal zu entsenden, dessen Aufgabe wie folgt umschrieben werden können:
3.1 Verbindung und Vertretung gegenüber der Regierung Nepals und verschiedenen dort tätigen internationalen und anderen Hilfsorganisationen.
3.2 Einheitliche Führung und Koordination aller schweizerischer Pro jekte.
3.3 Abklärung und Planung neuer Projekte, Berichterstattung und Antragstellung an den DftZ.
3.4 Information des DftZ und der Botschaft in New Delhi über die allgemeine politische und wirtschaftliche Entwicklung in Nepal. Voraussichtlich sollen diesem Koordinator auch die Funktionen eines schweizerischen Konsularagenten für Nepal8 übertragen werden.
Da der Bund die beiden grössten Helvetas-Projekte9 (Jiri und BYS) zu 100% finanziert, gilt es Doppelspurigkeiten zwischen einem TZ-Koordinator und dem Helvetas-Teamleiter zu vermeiden. Helvetas ist deshalb bereit, statt eines Teamleiters künftig einen Administrator für seine Projekte nach Nepal zu entsenden und die allgemeine Führung dieser Projekte dem TZ-Koordinator zu überlassen. Dieser ist zwar dem DftZ unterstellt, arbeitet aber in allen Fragen, welche die Helvetas-Projekte berühren, mit deren schweizerischer Leitung in Zürich zusammen.
Im Laufe des kommenden Jahres, sollen alle schweizerischen Projekte in Nepal in einem neuen Rahmenvertrag10 mit der nepalesischen Regierung eine neue Grundlage erhalten. Der 1959 abgeschlossene Rahmenvertrag zwischen Helvetas und der Regierung Nepals11 soll damit durch einen Vertrag mit dem Bund ersetzt werden. Es ist wichtig, dass der künftige TZ-Koordinator in Nepal mit allen Projekten in diesem Lande und mit deren Vorgeschichte vertraut ist und die schweizerischen Privatorganisationen Helvetas und Emmaus kennt. Es ist deshalb vorgesehen, Herrn Rudolf Högger, Mitarbeiter beim DftZ, mit dieser Aufgabe zu betrauen. Ein Nachfolger für Herrn Högger konnte gefunden werden. Er wird seine Arbeit beim DftZ zu Beginn des nächsten Jahres aufnehmen, sodass Herr Högger ab 1. März einen Teil seiner Arbeitszeit den konkreten Vorbereitungen seiner neuen Aufgabe widmen könnte. Von diesem Datum an soll er als Experte angestellt werden. Die Abreise nach Nepal ist auf Ende Juni 1970 vorgesehen.
- 2
- Note des nepalesischen Aussenministeriums an die schweizerische Botschaft in New Delhi vom 25. April 1968, E2005A#1983/18#616* (t.311.010).↩
- 3
- Zur Koordination vgl. die Notiz von P. Arbenz vom 22. November 1967, dodis.ch/32822 und die Notiz mit Organigramm von R. Wilhelm vom 27. Oktober 1969, dodis.ch/32823.↩
- 4
- Vgl. dazu DDS, Bd. 23, Dok. 93, dodis.ch/31022, bes. Anm. 3; die Notiz vom S. Marcuard vom 9. April 1968, dodis.ch/32863; das Schreiben von F. Lüthi an S. Marcuard vom 29. März 1969, dodis.ch/32832; das Schreiben von M. Heimo an S. Marcuard vom 4. April 1969, dodis.ch/32850; die Notiz von X. Merz an H. Miesch vom 9. September 1969, dodis.ch/32625; das Schreiben von R. Pestalozzi an die schweizerische Botschaft in New Delhi vom 28. August 1969, dodis.ch/32860 und das Schreiben von A. R. Lindt an S. Marcuard vom 9. Dezember 1969, dodis.ch/32853.↩
- 5
- K. Burri. Vgl. dazu DDS, Bd. 24, Dok. 101, dodis.ch/32839, bes. Anm. 41.↩
- 6
- Vgl. dazu die Notiz von S. Marcuard an F. Bieri vom 6. Juni 1967, dodis.ch/32568 und das Schreiben von H. K. Frey an F. Bieri vom 11. Januar 1968, dodis.ch/32569.↩
- 7
- J.-F. Giovannini. Zu seiner Tätigkeit vgl. die Notiz von S. Marcuard an die Abteilung für Verwaltungsangelegenheiten des Politischen Departements vom 5. Dezember 1967, dodis.ch/32668.↩
- 8
- Vgl. dazu die Notizen von S. Marcuard an die Abteilung für Verwaltungsangelegenheiten des Politischen Departements vom 3. Oktober 1969, dodis.ch/32826 und vom 20. November 1969, dodis.ch/32831.↩
- 9
- Zu den Helvetas-Projekten in Jiri und Balayu vgl. das Schreiben von S. Marcuard an A. R. Lindt vom 28. November 1969, dodis.ch/32852.↩
- 10
- Abkommen über die technische Zusammenarbeit zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Königreichs Nepal vom 18. August 1972, AS, 1973, S. 887–892.↩
- 11
- Agreement between His Majesty’s Government of Nepal and the Swiss Association for Technical Assistance vom 16. Februar 1959, E2003A#1971/44#383* (o.223).↩