Language: German
26.10.1967 (Thursday)
Heilmittelkontrolle
Letter (L)
Erläuterung der Haltung, die von der Schweiz gegenüber dem Ministry of Health eingenommen werden sollte. Allfällige Kontrollen können nur durch schweizerische Experten und nicht durch ausländische Beamte durchgeführt werden.
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