Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 24, doc. 89
volume linkZürich/Locarno/Genève 2012
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E5001G#1982/18#2466* | |
Old classification | CH-BAR E 5001(G)1982/18 105 | |
Dossier title | Beitritt des SUOV zum Europäischen Unteroffiziersverband (AESOR) (1968–1970) | |
File reference archive | 6251.12 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E-01#1991/17#1801* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)-01/1991/17 213 | |
Dossier title | Stellung der Schweiz zur NATO, Band II (1964–1970) | |
File reference archive | B.51.10.5 |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E-01#1982/58#24* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)-01/1982/58 4 | |
Dossier title | Allgemeines und Überweisungen (1968–1972) | |
File reference archive | A.14.41.0 |
dodis.ch/32410
Der Vorsteher des Politischen Departements, W. Spühler, an den Vorsteher des Militärdepartements, N. Celio1
Beitritt des Schweizerischen Unteroffiziersverbandes zur Europäischen Unteroffiziersvereinigung
Mit Schreiben vom 28. Mai 19682 ersuchen Sie uns um unsern Bericht zur Frage eines allfälligen Beitritts des Schweizerischen Unteroffiziersverbandes (SUOV) zur Association Européenne des Sous-Officiers de Réserve (AESOR). Sie hatten auf eine entsprechende Anfrage im Jahre 19623 aus neutralitätspolitischen Gründen von einem Beitritt abgeraten, wären aber heute bereit, angesichts des inzwischen erfolgten Beitritts Österreichs zur AESOR Ihre bisherigen Bedenken fallen zu lassen.
Anhand der uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen4 stellen wir fest, dass das Hauptgewicht der AESOR nach wie vor bei den Verbänden aus NATO-Staaten liegt, wogegen die Mitwirkung des österreichischen Verbandes mehr zufällig erscheint. Die Tätigkeit der Vereinigung erstreckt sich nicht nur auf die Pflege der Kameradschaft und des Wehrsportes, sondern umfasst auch eine Zusammenarbeit auf militärtechnischem Gebiet, die so weit umschrieben ist, dass ihre Grenzen zu wenig ersichtlich sind. Dabei soll es sich, wie in den Statuten zum Ausdruck kommt, um eine dauerhafte Verbindung handeln. Die Vollmitgliedschaft des SUOV brächte zudem die Verpflichtung zu periodischer Durchführung von Veranstaltungen in der Schweiz mit sich. Zufolge des obligatorischen Charakters der Abhaltung solcher Anlässe wäre es jeweilen schwierig, die Teilnahme eines Verbandes aus einem bestimmten Staat abzulehnen, auch wenn sie in einer gegebenen Situation unerwünscht wäre. Nachdem indessen den Unteroffiziersvereinen im Rahmen des typisch schweizerischen Milizsystems eine grosse Bedeutung zukommt, sollte jeder Zweifel darüber ausgeschlossen werden, dass sie eine Bindung eingehen, die sich mit der schweizerischen Neutralitätspolitik als unvereinbar erweisen könnte. Es wäre sonst mit Reaktionen in der schweizerischen Öffentlichkeit zu rechnen. In diesem Sinne handelt es sich mehr um ein innenpolitisches Problem als um eine Frage der Aussenpolitik. Obschon zuzugeben ist, dass sich durch den Beitritt Österreichs die Verhältnisse geändert haben, kommen wir aus den angeführten Überlegungen zum Schluss, dass die grundsätzlichen Bedenken gegen einen Beitritt des SUOV zur AESOR damit keineswegs behoben sind5.
- 1
- Schreiben: E 5001(G) 1982/18 Bd. 105 (6251.12). Verfasst von H. Miesch, visiert von A. Kaech und H. R. Kurz.↩
- 2
- Schreiben von N. Celio an W. Spühler vom 28. Mai 1968, dodis.ch/32411.↩
- 3
- Vgl. dazu Doss. wie Anm. 1.↩
Tags
Neutrality policy Military policy NATO