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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 24, doc. 85
volume linkZürich/Locarno/Genève 2012
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2001E-01#1982/58#3154* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2001(E)-01/1982/58 348 | |
Titre du dossier | Rekrutierung spanischer Arbeitskräfte für die Schweiz (1968–1972) | |
Référence archives | B.41.11.1 • Composant complémentaire: Spanien |
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E7175B#1978/57#240* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 7175(B)1978/57 39 | |
Titre du dossier | Allgemeines (1968–1969) | |
Référence archives | 255.0-6 • Composant complémentaire: Spanien |
dodis.ch/32361 Der Direktor des Bundesamts für Industrie, Gewerbe und Arbeit des Volkswirtschaftsdepartements, M. Holzer, an den Vorsteher des Erziehungsdepartements des Kantons Luzern, H. Rogger1 Zusatzunterricht in spanischer Sprache und Kultur
Sie haben uns von Ihrem Schreiben vom 17. Mai 19682 an den Botschaftssekretär der spanischen Botschaft in Bern, Herrn Dr. Luis Cuervo, Kenntnis gegeben, und wir danken Ihnen für diese Mitteilung. Es erscheint verdienstvoll, dass die zuständigen kantonalen Behörden aus eigener Initiative darnach trachten, den Kindern spanischer Arbeitskräfte, ähnlich wie dies für italienische Arbeitskräfte3 bereits geschieht, einen Zusatzunterricht in spanischer Sprache und Kultur zu vermitteln.
In Ihrem Schreiben vom 17. Mai 1968 führen Sie aus, dass der Zusatzunterricht in italienischer Sprache und Kultur im Abkommen4 unseres Landes mit Italien vom 10. August 1964 über die Auswanderung italienischer Arbeitskräfte nach der Schweiz vorgesehen ist. Diese Feststellung beruht auf einem Irrtum, indem die Frage nicht im Abkommen bzw. im Schlussprotokoll, welches einen integrierenden Bestandteil des Abkommens bildet, geregelt, sondern lediglich in Abschnitt V der Gemeinsamen Erklärungen behandelt wurde. Diesem Umstand kommt insofern besondere Bedeutung zu, als Italien auf Grund des Abkommens, soweit es um die Frage des Unterrichts in italienischer Sprache geht, gegenüber der Schweiz keine Forderungen erheben kann.
Sowenig wir Italien im Rahmen eines Abkommens auf diesem Gebiet Zugeständnisse machen konnten, sowenig wäre dies Spanien gegenüber möglich. Der Hinweis in Ihrem Schreiben vom 17. Mai, dass eine Übereinkunft über die Schulung spanischer Kinder wünschenswert sei, wäre deshalb besser unterblieben. Selbstverständlich bleibt es den spanischen Behörden unbenommen, gelegentlich – z. B. bei Anlass einer nächsten Zusammenkunft der in Art. 18 des Abkommens5 vom 2. 3. 61 zwischen der Schweiz und Spanien über die Anwerbung spanischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in der Schweiz vorgesehenen gemischten Kommission6 – dieses Problem aufzugreifen. Wir hätten es vorgezogen, wenn in dieser Frage, soweit es um Verhandlungen geht, die schweizerischerseits auf Bundesebene geführt werden müssen, die Initiative den spanischen Behörden überlassen worden wäre7.
- 1
- Brief (Kopie): E2001E-01#1982/58#3154* (B.41.11.1). Kopie an das Politische Departement, das Departement des Innern und die Fremdenpolizei des Justiz- und Polizeidepartements.↩
- 2
- Schreiben von H. Rogger an L. Cuervo vom 17. Mai 1968, dodis.ch/34180.↩
- 3
- Vgl. DDS, Bd. 24, Dok. 166, dodis.ch/32356.↩
- 4
- Zum Abkommen zwischen der Schweiz und Italien über die Aus wanderung italienischer Arbeitskräfte in die Schweiz vom 10. August 1964 vgl. DDS, Bd. 24, Dok. 10, dodis.ch/32342, Anm. 3.↩
- 5
- Abkommen zwischen der Schweiz und Spanien über die Anwerbung spanischer Arbeitskräfte und deren Beschäftigung in der Schweiz vom 2. März 1961, AS, 1961, S. 982–988.↩
- 6
- Vgl. dazu Doss. E7170B#1977/67#1392* (241.21).↩
- 7
- Zu den spanischen Vorschlägen zur Schulung der spanischen Kinder in der Schweiz vgl. das Protokoll der Sitzung der gemischten Kommission vom 27. Februar 1971, Doss. wie Anm. 1.↩
Liens avec d'autres documents
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Tags
Politique à l'égard des étrangers Espagne (Général) Italie (Général)