Langue: allemand
4.9.1968 (mercredi)
Vermögen verschwundener Ausländer oder Staatenloser
Lettre (L)
Es stellt sich die Frage, ob in allen Fällen, in denen die Vermögenseigentümer aus Ländern des Ostblocks stammen, auf die Durchführung eines Verschollenheitsverfahrens verichtet werden sollte.
Référence: s.B.42.13
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