Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 24, doc. 96
volume linkZürich/Locarno/Genève 2012
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1980/83#2684* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1980/83 479 | |
Dossier title | Kriegsschäden zurückgelassener Vermögenswerte (1980–1980) | |
File reference archive | B.51.358.0 • Additional component: Ungarn |
dodis.ch/32222
Notiz für den Vorsteher des Politischen Departements, W. Spühler1
Abschiedsbesuch des ungarischen Botschafters Gyémánt
Die Herren Botschafter Micheli, Minister Diez und der Unterzeichnete haben dem Ungarischen Botschafter anlässlich von dessen Abschiedsvisite das noch stets ungelöste Entschädigungsproblem2 in Erinnerung gerufen. Es wäre der Sache zweifellos förderlich, wenn auch Sie das Problem mit Herrn Gyémánt, wenn er Ihnen seinen Abschiedsbesuch macht, kurz erörtern würden.
Es handelt sich vor allem um schweizerische Entschädigungsansprüche aus der Nationalisierungswelle des Jahres 1952 (Grundeigentum), die mithin vom schweizerisch-ungarischen Entschädigungsabkommen von 19503 nicht erfasst sind. Verhandlungen mit Ungarn über diese offenen vermögensrechtlichen Fragen wurden in den Jahren 1955, 1963, 1965 und zuletzt im August 1966 in Budapest geführt. Anlässlich dieser letzten Verhandlungsetappe konnte zwar eine Einigung über zahlreiche Fragen erzielt werden, doch führte schliesslich das ungenügende ungarische Angebot hinsichtlich der Entschädigungssumme verbunden mit unannehmbaren Gegenforderungen (insbesondere Frage der erblosen Vermögen4), zu einem Unterbruch auf unbestimmte Zeit.
Die dadurch entstandene Lage behindert auch heute noch eine völlige Normalisierung der bilateralen Beziehungen.
Das Problem wurde anlässlich des Besuches5 des ungarischen Vizeaussenministers Szilagyi in Bern, im April dieses Jahres, wieder aufgenommen.
Die Schweiz ist jederzeit bereit, zu einer Behebung dieses unerfreulichen Zustandes Hand zu bieten. Vor der Wiederaufnahme der Verhandlungen sollten aber die ungarischen Behörden den grundsätzlichen Willen zu einer befriedigenden Regelung der schweizerischen Entschädigungsansprüche erkennen lassen. Wir nehmen zu diesem Zwecke ein Sondierungsgespräch6 mit dem ungarischen Delegationschef Reti in Aussicht, wobei versucht werden soll, eine neue Grundlage für eine annehmbare Regelung herauszuarbeiten. Sollte dieses Gespräch positiv verlaufen, könnten die eigentlichen Verhandlungen wieder aufgenommen werden7.
- 1
- Notiz: E2001E#1980/83#2684* (B.51.358.0). Verfasst und unterzeichnet von H. Miesch. Visiert von W. Spühler, P. Micheli und E. Diez.↩
- 2
- Zu den Verhandlungen zwischen der Schweiz und Ungarn zu den noch offenen vermögensrechtlichen Fragen vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 21, dodis.ch/31540dodis.ch/31540, insb. Anm. 2. Zum Abschiedsbesuch von A. Gyémánt vgl. auch die Notiz von E. Diez vom 12. August 1968, Doss. wie Anm. 1.↩
- 3
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Ungarischen Volksrepublik betreffend die Abgeltung der schweizerischen Interessen in Ungarn abgeschlossen in Budapest am 19. Juli 1950, dodis.ch/2520.↩
- 4
- Zur Frage der erblosen Vermögen vgl. DDS, Bd. 24, Dok. 151, dodis.ch/32250.↩
- 5
- Zum Besuch von B. Szilágyi vgl. die Notiz von H. Miesch an P. Micheli vom 24. April 1968, Doss. wie Anm. 1, und die Notiz von F. Moser vom 25. April 1968, E2001E#1980/83#2658* (B.15.50.4).↩
- 6
- Zur ersten Gesprächsrunde zwischen E. Diez und K. Réti vgl. die Notiz Schweizerischungarische Besprechungen über vermögensrechtliche Fragen in Budapest am 10./11. April 1969 von E. Diez vom 16. April 1969, dodis.ch/32223.↩
- 7
- Handschriftliche Marginalie von W. Spühler: Ich habe diesen Wunsch vorgebracht am 15. 8. 68.↩