Langue: allemand
2.12.1965 (jeudi)
Ausländische Amtshandlungen in der Schweiz
Lettre (L)
Kontrollen von ausländischen Funktionären in der Schweiz sind im Arbeitsbereich des Veterinäramtes unbedingt erforderlich. Eine strikte Ablehnung der Kontrollen ist aufgrund negativer Auswirkungen auf Geschäftsabschlüsse nicht zu befürworten. Stattdessen empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachinstanzen des kontrollierenden Landes.
Référence: p.B.11.42.0
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