Langue: allemand
26.5.1965 (mercredi)
Verkehr mit Vertretern von der Schweiz nicht anerkannter Regierungen. Nord-Korea
Lettre (L)
Den schweizerischen Behörden sind auch auf dem Gebiet des Handelsverkehrs grundsätzlich keine offiziellen Kontakte mit Vertretern einer nicht anerkannten Reigerung möglich.
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