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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 23, doc. 9
volume linkZürich/Locarno/Genève 2011
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E2001E#1978/84#4583* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 2001(E)1978/84 618 | |
Titolo dossier | Wirtschaftsbeziehungen mit der Schweiz (1964–1967) | |
Riferimento archivio | C.41.111.0 • Componente aggiuntiva: Kuba |
dodis.ch/30974
Der Delegierte des Bundesrats für Handelsverträge, P. R. Jolles, an den schweizerischen Botschafter in Havanna, E. Stadelhofer1
Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben nebst Beilage vom 19. Dezember 19632, mit dem Sie uns über das vom kubanischen Protokollchef3 an einer Ausdehnung des schweizerisch-kubanischen Handelsverkehrs4 gezeigte Interesse unterrichten. Inzwischen ist die Stellungnahme des EPD5 in dieser Angelegenheit bei uns eingetroffen, so dass wir uns zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen wie folgt äussern können:
1. Was den Abschluss eines Handelsprotokolls anbelangt, so erachten wir den gegenwärtigen Zeitpunkt als wenig günstig. Das EPD vertritt die Auffassung, dass, von der politischen Seite her gesehen, die Aufnahme von Wirtschaftsverhandlungen inopportun wäre. Bei aller von den kubanischen Stellen zu erwartenden Diskretion wäre doch anzunehmen, dass mit dem Abschluss eines Handelsabkommens in erster Linie ein politischer Erfolg angestrebt würde und die wirtschaftlichen Belange an zweiter Stelle kämen. In unserer Zurückhaltung werden wir noch dadurch bestärkt, dass aus der schweizerischen Wirtschaft, die wir allerdings unter den gegebenen Umständen nicht besonders konsultierten, keine spontane Begehren zur Intensivierung des schweizerisch-kubanischen Handelsverkehrs im jetzigen Zeitpunkt vorliegen. Wir hoffen aber, dass es Ihnen möglich sein werde, in Ihrer Antwort an die Kubaner das ganze Problem eher dilatorisch als endgültig ablehnend zu behandeln, da wir natürlich vermeiden möchten, Ihre Gesprächspartner zu brüskieren.
2. In Bezug auf die vom EPD in Aussicht genommene Entsendung einer kleinen Delegation nach Havanna zur Wahrung der Interessen der Fa. Nestlé ist die Frage einer Verstärkung mit einem Vertreter der Handelsabteilung durch unsere Stellungnahme unter Ziff. 1 bereits beantwortet. Den Kubanern wäre zu verstehen zu geben, dass die für eine allfällige spätere Verbreitung der Wirtschaftsbeziehungen geeignete Basis erst dann entstehen könnte, wenn der Fall Nestlé6 und die noch offenen rückständigen kommerziellen Forderungen eine befriedigende Regelung gefunden haben.
3. Eine weitere Frage des kubanischen Protokollchefs betrifft die Lieferung von Investitionsgütern unter Gewährung der ERG7. Wir müssen Sie auch hier bitten, ausweichend zu antworten, da wir die Risiken für Lieferungen mit mehrjährigen Zahlungsfristen als ziemlich hoch ansehen. Sie können immerhin darauf hinweisen, dass die schweizerischen Behörden Gesuche von Exportfirmen zur Gewährung der ERG der jeweiligen Lage entsprechend pragmatisch behandeln und sich eine grundsätzliche Frage schon deshalb nicht stellt, weil keine derartigen Gesuche vorliegen.
In diesem Zusammenhang wüssten wir es zu schätzen, wenn Sie uns über die Praxis und das Verhalten anderer Länder gegenüber derartigen kubanischen Begehren auf dem laufenden halten würden.
4. Falls im Verlaufe der Diskussion mit Ihren Gesprächspartnern die Frage nach einer möglichen Aufteilung einer für schweizerische Erzeugnisse bestimmten Importquote auftauchen sollte, dürfte es am zweckmässigsten sein, auf den «courant traditionnel»8 früherer Jahre hinzuweisen. Gehen wir von den für uns drei letzten normalen Jahren, d. h. 1957/1959 aus, so ergeben sich folgende Rahmenwerte:
[...]9
In Bezug auf Zuchtvieh (Schlachtvieh käme kaum in Frage) müsste die Frage geprüft werden, wenn ein konkretes kubanisches Interesse vorliegt10. Im Übrigen steht es Kuba frei, auch andere schweizerische Waren als diejenigen, welche dem traditionellen Import der früheren Jahre entsprechen, aus der Schweiz zu beziehen.
Wir bitten Sie, unsere Wünsche bezüglich der Exportstruktur in einer persönlichen, inoffiziellen Weise darzulegen, um nicht dem kubanischen Vorschlag zu einem Warenabkommen Vorschub zu leisten.
- 1
- Schreiben (Kopie): E 2001(E) 1978/84 Bd. 617 (C.41.111). Diese Kopie ging an die Abteilung für Politische Angelegenheiten des Politischen Departements; eine weitere Kopie ging an den Vorort, Zürich.↩
- 2
- Schreiben von E. Stadelhofer an E. Stopper vom 19. Dezember 1963, dodis.ch/30375.↩
- 3
- C. Carillo.↩
- 4
- Vgl. das Handelsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Kuba vom 30. März 1954, AS, 1954, S. 521–523 sowie zu dessen Verlängerung das BR-Prot. Nr. 2292 vom 22. Dezember 1964, E 1004.1(-) 1000/9 Bd. 692.2.↩
- 5
- Schreiben von P. Micheli an die schweizerische Botschaft in Havanna vom 15. April 1964, in welchem er eine verstärkte wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Kuba für politisch nicht opportun hält, E 2001(E) 1978/84 Bd. 617 (C.41.111).↩
- 6
- Vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 145, dodis.ch/30968.↩
- 7
- Zur Handhabung der Exportrisikogarantie vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 62, dodis.ch/31530, Anm. 5.↩
- 8
- Zur Frage des «courant normal» vgl. DDS, Bd. 23, Dok. 154, dodis.ch/31951.↩
- 9
- Für die Tabelle vgl. dodis.ch/30974. Pour le tableau, cf. dodis.ch/30974. For the table, cf. dodis.ch/30974. Per la tabella, cf. dodis.ch/30974.↩
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Cuba (Politica) Cuba (Generale) Industria alimentare Garanzia dei rischi delle esportazioni (GRE)