Langue: allemand
2.10.1945 (mardi)
Lettre (L)
Die deutschen Vermögenswerte der österreichischen Staatsangehörigen sollen von jenen Deutscher getrennt behandelt werden. Dem steht nichts entgegen, weil dadurch die Sperrmassnahme nicht tangiert wird. Diese bleibt aber auch gegenüber Österreich in Kraft.
Référence: C.41.A.151
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