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1941
BAR E 2001(D)-/ 2/, 100, Dossier: B.34.9.5.A.11.20.: Judenverfolgung in Deutschland / Belieferung von nichtarischen schweizerischen Firmen durch Deutschland [1941]
Info Commissione Indipendente d'Esperti Svizzera-Seconda Guerra Mondiale (CIE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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- Generalkonsulat Wien an AA 28.3.1941: Es gibt eine Liste mit Schweizer
Firmen. Falls deutsche Firmen Geschäftsbeziehungen mit ihnen aufnehmen
wollen, sollen sie zuerst die Aussenhandelsstelle Wien anfragen [Die meisten
Briefe des Dossiers drehen sich um diese immer wieder erneuerte Liste, von
der aber leider keine Kopie beiliegt] - Zürcher Handelskammer an Handelsabteilung 6.3.1941: Eine Zürcher Firma
(Martin Lang) hat Vertretung der deutschen Firma Fritz Brigulla (Knopffabrik in
Thüringen) und wurde von dieser angefragt, ob sie Beziehungen mit jüdischen
Firmen habe. "An sich liegt es ja wohl im Ermessen der deutschen Lieferanten,
diejenigen Firmen zu beliefern, die ihnen passen, aber wenn die Sache Schule
machen sollte, könnte sich dies doch auf ganze schweizerische Branchen in
äusserst nachteiliger Weise auswirken." - Handelsabteilung an Zürcher Handelskammer 16.4.1941: Teilt obige
Auffassung. "Immerhin sollte verhindert werden, dass deutscherseits versucht
wird, nichtarische, schweizerische Firmen vom Import deutscher Waren
auszuschalten. Es würde sich deshalb empfehlen, dass die Firma Martin Lang in
Zürich überhaupt nicht auf das Begehren ihrer deutschen Lieferfirma eintritt.
Sollte diese jedoch erneut auf die Angelegenheit zurückkommen, so könnte ihr
entgegnet werden, dass eine Beschränkung der Belieferung auf arische Firmen
der schweizerischen Auffassung zuwiderlaufe." - Betr. Loeb AG Bern an Handelsabteilung 27.6.1941: Information von Vertreter
einer deutschen Firma, dass deutsche Firmen nicht mehr mit jüdischen Kunden
im Ausland Beziehungen haben dürfen. Dies würde die Loeb AG stark treffen,
da sie viele Waren aus Deutschland bezieht. - Rechtsbüro an Gebrüder Loeb AG 1.10.1941: Vom rechtlichen Standpunkt aus
lässt sich nichts machen ("erst dann etwas einwenden, wenn staatsvertragliche
Abmachungen hiezu die Handhabe böten"). Vielleicht könne man intervenieren,
wenn Loeb seine Waren nicht sonst beziehen könne. "Zu diesem Zweck
erschiene es angezeigt, notfalls darauf hinzuweisen, dass nach schweizerischer
Gepflogenheit ein Unterschied zwischen arischen und nichtarischen Personen
bzw. Unternehmungen nicht gemacht werde und eine Ausschaltung nichtarischer
Firmen von der Belieferung der schweizerischen Auffassung widerspreche." - Zirkular Schweizerische Zentrale für Handelsförderung Zürich und Lausanne,
Sitz Lausanne. Bericht über Holland, Mitte Dezember 1941: Nicht nur jüdische,
auch arische Firmen können in Holland jederzeit geschlossen werden (nicht nur
aus Rassegründen, sondern auch wegen Rationalisierungen).
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