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1941
BAR E 2001(D)-/ 2/, 100, Dossier: B.34.9.5.A.11.20.: Judenverfolgung in Deutschland / Belieferung von nichtarischen schweizerischen Firmen durch Deutschland [1941]
Info Commission Indépendante d'Experts Suisse-Seconde Guerre Mondiale (CIE) (UEK)
Info UEK/CIE/ICE ( deutsch français italiano english):
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  • Generalkonsulat Wien an AA 28.3.1941: Es gibt eine Liste mit Schweizer
    Firmen. Falls deutsche Firmen Geschäftsbeziehungen mit ihnen aufnehmen
    wollen, sollen sie zuerst die Aussenhandelsstelle Wien anfragen [Die meisten
    Briefe des Dossiers drehen sich um diese immer wieder erneuerte Liste, von
    der aber leider keine Kopie beiliegt]
  • Zürcher Handelskammer an Handelsabteilung 6.3.1941: Eine Zürcher Firma
    (Martin Lang) hat Vertretung der deutschen Firma Fritz Brigulla (Knopffabrik in
    Thüringen) und wurde von dieser angefragt, ob sie Beziehungen mit jüdischen
    Firmen habe. "An sich liegt es ja wohl im Ermessen der deutschen Lieferanten,
    diejenigen Firmen zu beliefern, die ihnen passen, aber wenn die Sache Schule
    machen sollte, könnte sich dies doch auf ganze schweizerische Branchen in
    äusserst nachteiliger Weise auswirken."
  • Handelsabteilung an Zürcher Handelskammer 16.4.1941: Teilt obige
    Auffassung. "Immerhin sollte verhindert werden, dass deutscherseits versucht
    wird, nichtarische, schweizerische Firmen vom Import deutscher Waren
    auszuschalten. Es würde sich deshalb empfehlen, dass die Firma Martin Lang in
    Zürich überhaupt nicht auf das Begehren ihrer deutschen Lieferfirma eintritt.
    Sollte diese jedoch erneut auf die Angelegenheit zurückkommen, so könnte ihr
    entgegnet werden, dass eine Beschränkung der Belieferung auf arische Firmen
    der schweizerischen Auffassung zuwiderlaufe."
  • Betr. Loeb AG Bern an Handelsabteilung 27.6.1941: Information von Vertreter
    einer deutschen Firma, dass deutsche Firmen nicht mehr mit jüdischen Kunden
    im Ausland Beziehungen haben dürfen. Dies würde die Loeb AG stark treffen,
    da sie viele Waren aus Deutschland bezieht.
  • Rechtsbüro an Gebrüder Loeb AG 1.10.1941: Vom rechtlichen Standpunkt aus
    lässt sich nichts machen ("erst dann etwas einwenden, wenn staatsvertragliche
    Abmachungen hiezu die Handhabe böten"). Vielleicht könne man intervenieren,
    wenn Loeb seine Waren nicht sonst beziehen könne. "Zu diesem Zweck
    erschiene es angezeigt, notfalls darauf hinzuweisen, dass nach schweizerischer
    Gepflogenheit ein Unterschied zwischen arischen und nichtarischen Personen
    bzw. Unternehmungen nicht gemacht werde und eine Ausschaltung nichtarischer
    Firmen von der Belieferung der schweizerischen Auffassung widerspreche."
  • Zirkular Schweizerische Zentrale für Handelsförderung Zürich und Lausanne,
    Sitz Lausanne. Bericht über Holland, Mitte Dezember 1941: Nicht nur jüdische,
    auch arische Firmen können in Holland jederzeit geschlossen werden (nicht nur
    aus Rassegründen, sondern auch wegen Rationalisierungen).

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