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Die Schweiz und die NNSC. Diplomatische Dokumente der Schweiz zur Geschichte der Neutral Nations Supervisory Commission in Korea 1951–1995, vol. 21, doc. 37
volume linkBern 2023
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1978/84#7279* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1978/84 1033 | |
Dossier title | Anerkennung durch die Schweiz. Süd-Vietnam (1957–1967) | |
File reference archive | B.15.11 • Additional component: Vietnam |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1976/17#2228* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1976/17 387 | |
Dossier title | Anerkennung durch die Schweiz (1961–1963) | |
File reference archive | B.15.11 • Additional component: Korea, Republik |
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#15625* | |
Old classification | CH-BAR E 1004.1(-)1000/9 667.1 | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 03.11.-06.11.1962 (1962–1962) |
dodis.ch/18914Antrag des EPD an den Bundesrat1
Eröffnung einer diplomatischen Vertretung der Republik Korea (Süd) in Bern
Auf Antrag des Politischen Departements hat der Bundesrat am 23. Juni 1961 beschlossen, der Regierung der Republik Viet-Nam (Süd) die Eröffnung einer Botschaft in Bern zu gestatten.2 Die Notifizierung des Beschlusses an den süd-vietnamesischen Aussenminister3 wurde in der Folge auf Grund der politischen Entwicklung zurückgestellt. Nachdem das Politische Departement dem Bundesrat demnächst die Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit Laos und Kambodscha beantragen wird,4 beabsichtigt es, der südvietnamesischen Regierung vom Einverständnis des Bundesrates zur Akkreditierung eines süd-vietnamesischen Botschafters in Bern nunmehr Kenntnis zu geben.5
Eine analoge Lösung drängt sich im Falle der Republik Korea (Süd) auf. Völkerrechtlich und unter dem Gesichtspunkt der schweizerischen Aussenpolitik ist die Lage der beiden einst als Provisorien gedachten Teilstaaten Südkorea und Südvietnam dieselbe.6 Wie diejenige von Saigon wünscht auch die Regierung von Seoul seit längerer Zeit, die Beziehungen zur Schweiz zu normalisieren. Sie würde es zweifellos als schwere Zurücksetzung empfinden, wenn nicht auch ihr wenigstens die Akkreditierung eines diplomatischen Vertreters in Bern zugestanden würde. Wie im Falle von Saigon kommt andererseits auch die Eröffnung einer diplomatischen Vertretung der Schweiz in Seoul zurzeit nicht in Frage; es wäre hiezu eine Ermächtigung durch die eidgenössischen Räte nötig.7
Südkorea verspricht sich von der Herstellung offizieller Kontakte zwischen den beiden Ländern unter anderem eine Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen. [1961 hat die Schweiz aus Südkorea für rund Fr. 900 000.– Waren importiert und für mehr als Fr. 9 Millionen dorthin exportiert.] Auch auf dem Gebiete der technischen Hilfe liesse sich die bereits angebahnte Zusammenarbeit fruchtbarer gestalten.
Was die schweizerische Delegation bei der Neutralen Überwachungskommission in Panmunjom betrifft, würde ihre Stellung durch die Herstellung engerer Beziehungen zwischen der Schweiz und Südkorea nicht beeinträchtigt; Schweden unterhält mit Südkorea bereits volle diplomatische Beziehungen und die beiden kommunistischen Länder der Kommission, Polen und die Tschechoslowakei, sind ihrerseits nur in Nordkorea diplomatisch vertreten.8
Das Politische Departement beehrt sich deshalb, dem Bundesrat zu beantragen, er möge beschliessen:
Das Politische Departement wird beauftragt, dem Aussenminister der Republik Korea (Süd) zu notifizieren,9 dass der Bundesrat bereit ist, die Eröffnung einer diplomatischen Vertretung Südkoreas in Bern zu gestatten, dass er aber zurzeit nicht in der Lage wäre, Gegenrecht zu halten. Diese Notifizierung impliziert die de iure-Anerkennung Südkoreas durch die Schweiz.
- 1
- CH-BAR#E1004.1#1000/9#15625*. Dieser Antrag an den Bundesrat wurde von Alfred Glesti von der Abteilung für Politische Angelegenheiten des EPD verfasst. Der Bundesrat beschloss am 6. November 1962, den südkoreanischen Aussenminister Choe Dok-Sin zu informieren, dass der Bundesrat die Eröffnung einer diplomatischen Vertretung Südkoreas in Bern gestatte und hielt fest, dass diese Notifizierung die de-jure-Anerkennung Südkoreas durch die Schweiz impliziere, vgl. das BR-Prot. Nr. 1934 vom 6. November 1962, Faksimile dodis.ch/18914.↩
- 2
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 1153 vom 23. Juni 1961, dodis.ch/66664.↩
- 3
- Vũ Văn Mẫu.↩
- 4
- Vgl. das BR-Prot. Nr. 1978 vom 16. November 1962, dodis.ch/66832.↩
- 5
- Vgl. dazu das Telegramm Nr. 132 der schweizerischen Botschaft in Köln an das EPD vom 7. Dezember 1962, CH-BAR#E2001E#1978/84#7279* (B.15.11).↩
- 6
- Zur Frage der Aufnahme von Beziehungen mit Südkorea im Hinblick auf das Problem der geteilten Staaten vgl. DDS, Bd. 21, Dok. 148, dodis.ch/15235; DDS, Bd. 22, Dok. 13, dodis.ch/18909; DDS, Bd. 23, Dok. 43, dodis.ch/31039, sowie das Schlagwort Geteilte Staaten, dodis.ch/D903.↩
- 7
- Zur Umwandlung des Honorarkonsulats in Seoul in eine Botschaft vgl. das BR-Prot. Nr. 2024 vom 16. Dezember 1968, dodis.ch/66833.↩
- 8
- Zur Aufnahme von diplomatischen Beziehungen der Schweiz mit Nordkorea vgl. QdD 21, Dok. 44, dodis.ch/39265.↩
- 9
- Zur Notifizierung des südkoreanischen Botschafters in Köln, Eung-Kyun Shin, durch die schweizerische Botschaft in Köln am 19. Dezember 1962 vgl. das Telegramm Nr. 138, CH-BAR#E2001E#1976/17#2228* (B.15.11).↩
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Divided states Questions concerning the Recognition of States Korean War (1950–1953) Neutral Nations Supervisory Commission (NNSC)