Wirtschaftsabkommen mit Rumänien: Ergebnis und Aussichten hinsichtlich des zu erwartenden schweizerisch-rumänischen Warenverkehrs.
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 16, doc. 47
volume linkZürich/Locarno/Genève 1997
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1000/1572#689* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1000/1572 64 | |
Dossier title | Wirtschaftsverhandlungen und Abkommen mit Rumänien (1943–1945) | |
File reference archive | C.44.111 • Additional component: Rumänien |
dodis.ch/1717
WIRTSCHAFTSVERHANDLUNGEN MIT RUMÄNIEN
Unter Bezugnahme auf den kürzlich Ihnen durch den Chef der gegenwärtig in der Schweiz weilenden rumänischen Kommission, M. Cristureanu, in Begleitung von Herrn Minister Franaszovici abgestatteten Besuch gestatte ich mir, Ihnen folgendes zur Kenntnis zu bringen:
Die Schweiz. Gesandtschaft in Bukarest liess uns streng vertraulich mitteilen3, dass die in der Schweiz eingetroffene rumänische Kommission mit Vorsicht zu geniessen sei. Gegen aussen trete Herr Cristureanu als Präsident der Kommission auf. In Wirklichkeit dürfte aber M. Georgescu, Directeur de la Section économique à la présidence du Conseil des Ministres, die Hauptperson der Kommission sein und es dürfte ihm als Kommunist die Aufgabe obliegen, seine Kollegen zu überwachen. Die Gesandtschaft empfahl, der Kommission gegenüber zwar guten Willen zu bezeugen, indessen wenn immer möglich den Abschluss irgendwelcher Vereinbarungen hinauszuschieben. Die Gesandtschaft glaubt, dass die Kommission neben der Aufgabe, in der Schweiz Zahlungsmittel für die Vergebung neuer Bestellungen für die Versorgung und den Wiederaufbau Rumäniens durch Annullation bestehender Verträge freizumachen, damit beauftragt ist, die von der Regierung Antonescu in die Schweiz verbrachten ca. 20 Millionen Schweizerfranken – diese sollen für Rechnung des früheren rumänischen Ministers in AnkaraM. Cretziano angeblich bei der Schweiz. Bankgesellschaft liegen – nach Rumänien zu schaffen. M. Cretziano soll sich bereit erklärt haben, den ihm anvertrauten Betrag dem ersten vom König anerkannten Aussenminister zu übergeben. In dieser Angelegenheit empfahl die Gesandtschaft, ebenfalls eine Entscheidung wenn immer möglich aus formellen Gründen hinauszuschieben, bis die Krise um das Regime Groza in Rumänien gelöst ist, da durch einen voreiligen Entscheid Gefahr gelaufen würde, dass uns die eine oder andere Partei für später entfremdet wird. (Solange die rumänischen Guthaben in der Schweiz nicht gesperrt sind, können die schweizerischen Behörden auf dieses Depot jedoch keinen Einfluss ausüben.) Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Regierung Groza seit der am 23. August 1945 durch König Michael erfolgten Intervention von der Krone als illegal betrachtet wird.
Mit der rumänischen Kommission wurde für den 13. Dezember a. c. eine Sitzung anberaumt4, an der von rumänischer Seite nur M. Cristureanu teilnahm. M. Cristureanu führte einleitend aus, dass seine Mission in der Schweiz von Bukarest aus neuerdings bestätigt wurde und die Vergebung von neuen rumänischen Bestellungen als dringend bezeichnet worden sei. Er lege Wert darauf, möglichst rasch über die schweizerischen Liefermöglichkeiten für Werkzeugmaschinen, Eisenbahnmaterial, Erzeugnisse und Einrichtungen für die Elektrizitätswirtschaft, Lastwagen, Autobusse, landwirtschaftliche Traktoren, Medikamente, Anilinfarben und künstliche Gerbstoffe unterrichtet zu werden. Schweizerischerseits wurde der Wille bekundet, diejenigen Angaben, die noch nicht vorliegen, der Kommission möglichst bald zur Verfügung zu stellen.
In der Folge kam M. Cristureanu auch auf die Zahlungsfrage zu sprechen und erklärte, dass die in der Schweiz liegenden und allenfalls noch freizumachenden Zahlungsmittel kaum genügen dürften, um die in Aussicht genommenen neuen Bestellungen zu vergeben. Mit einer Bezahlung durch rumänische Warenlieferungen könne auch nicht sofort gerechnet werden, da Rumänien in erster Linie seine Verpflichtungen gemäss den Bedingungen des Waffenstillstandsvertrages zu erfüllen habe. Trotz dieser Verpflichtungen könnten aber gewisse Warenpartien zur Ausfuhr nach der Schweiz freigemacht werden. Eine Partie Ölkuchen soll bereits zur Ausfuhr nach der Schweiz disponibel sein. Unter Hinweis auf ein mit der Tschechoslowakei abgeschlossenes Abkommen, in dessen Rahmen rumänischerseits die Lieferung von Petroleum in einem späteren Zeitpunkt zugesagt wurde, führte der rumänische Delegierte aus, dass allenfalls eine ähnliche Regelung mit der Schweiz zu prüfen wäre5. Ferner könnte die Gewährung eines Kredites gegen die Leistung einer Garantie des rumänischen Staates geprüft werden6. Der rumänische Delegierte wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Schweden für Rumänien einen Kredit von 20 Millionen Schwedenkronen reserviert haben soll.
Zum Schluss bat der rumänische Delegierte, es möchte von den schweizerischen Behörden bei der Liquidation der pendenten Bestellungen, an deren Ausführung der rumänische Staat nicht mehr interessiert sei – Kriegsmaterialaufträge bei Bührle, Oerlikon, Zellweger, Uster, u. a.7 – mitgewirkt werden. Diese Aufträge sollen annulliert werden, da es dem rumänischen Volke gegenüber, das Not leide, nicht verantwortet werden könne, Kriegsmaterial statt der dringend notwendigen Medikamente zu kaufen. Darauf hinweisend, dass die freiwerdenden Beträge der ganzen schweizerischen Volkswirtschaft zukommen würden, gab er der Meinung Ausdruck, dass sich eine Unterstützung von Seiten der schweizerischen Behörden absolut rechtfertigen liesse. Er würde sich auch dafür einsetzen, dass die durch die Annullierung der alten Aufträge betroffenen Firmen bei der Vergebung neuer Bestellungen in erster Linie Berücksichtigung finden. (Nach den uns zugekommenen vertraulichen Informationen würde jedoch die Vermutung bestehen, dass ein Teil der freigemachten Mittel der rumänischen kommunistischen Partei zu propagandistischen Zwecken zur Verfügung gestellt werden soll.) Ich erwiderte, dass die in Frage kommenden Firmen vom Wunsche der rumänischen Kommission verständigt würden und ihnen empfohlen werden könne, zu einer gütlichen Erledigung Hand zu bieten. Dagegen könne aber von behördlicher Seite auf die betreffenden Firmen irgenwelcher Druck nicht ausgeübt werden, nachdem es sich im vorliegenden Fall um privatrechtliche Auseinandersetzungen handle.
Interessant ist noch die vom rumänischen Delegierten abgegebene Erklärung, dass ausser der Kommission keiner der sich in der Schweiz aufhaltenden rumänischen Staatsangehörigen mit einer amtlichen Mission betraut sei8.
- 1
- Diese Notiz an W. Stämpfli wurde von M. Troendle erstellt und unterschrieben.↩
- 2
- (Kopie): E 2001 (E) 2/617.↩
- 3
- Vgl. die Briefe B. von Fischers an das Politische Departement vom 7. und 30. November 1945; nicht abgedruckt. Gemäss B. von Fischer war das Ziel der rumänischen Kommission in der Schweiz, a) de liquider toutes les affaires relatives à des commandes officielles faites en Suisse pendant la guerre et restées en suspens depuis; b) d’acheter des médicaments et c) de procéder à une enquête provisoire sur les possibilités d’échanges commerciaux entre la Suisse et la Roumanie. Vgl. den Brief vom 7. November 1945; nicht abgedruckt.↩
- 4
- Nicht ermittelt.↩
- 5
- Ein Waren- und Zahlungsabkommen mit Rumänien wurde am 29. Juni 1946 abgeschlossen, vgl. dodis.ch/1803. Siehe auch E 7110/1973/119/821Rumänien.↩
- 6
- Zu den Kreditverhandlungen zwischen der Schweiz und Rumänien siehe E 2001 (E) 1/337 sowie E 7110/1967/32/900Rumänien.↩
- 7
- Siehe E 2001 (E) 1/132.↩
- 8
- Postscriptum: Vertraulich geht uns die nachstehende Meldung zu: The Rumanian Com- mission to Switzerland is to be headed by Cristureanu, former Commercial Attaché, Moscow, and is composed of Vasile Georgescu, a political director in the Foreign Office and Gupiu Tabrea, Counsellor of the Court of Appeals. The announced purpose of this Commission is to investigate matters involving orders given by Marshal Antonescu. The Mission, it is reported, will also attempt to enter France from Switzerland where its members will engage in activities more directly concerned with the advancement of Communist Party interests. Georgescu and Tabrea receive their orders from Bodnarak, present Secretary General of the Presidency of the Council of Ministers and a leading figure in the Communist Party.↩
Relations to other documents
http://dodis.ch/1717 | is the completion to | http://dodis.ch/1803 |
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Sweden (Economy) Czechoslovakia (Economy)