Langue: allemand
9.2.1959 (lundi)
Unterzeichnung des mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Zusatzprotokolls zum schweizerisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen vom 15.7.1931.
Proposition (P)
Das Zusatzprotokoll zum DBA von 1931 aus dem Jahre 1957 soll einer Ergänzung unterzogen werden. Durch die im Juli 1958 eingetretene Änderung der deutschen Steuergesetzgebung (Reduktion der deutschen Körperschaftssteuer auf Gewinnen) wären schweizerische gegenüber deutschen Muttergesellschaften bedeutend besser gestellt worden. So wird die Kapitalertragsteuer von Dividenden, die deutsche Tochtergesellschaften an schweizerische Muttergesellschaften ausrichten zum vollen Satz von 25 Prozent erhoben.
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