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Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 20, doc. 96
volume linkZürich/Locarno/Genève 2004
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
Segnatura | CH-BAR#E5001F#1968/100#416* | |
Titolo dossier | Oberstdiv. Waibel Max, Vortrag (1956–1957) | |
Riferimento archivio | 0700.54 |
dodis.ch/13156 Der Vorsteher des politischen Departements, M. Petitpierre, an den Vorsteher des Militärdepartements, P. Chaudet1
Wir danken Ihnen für Ihren Brief vom 5. Dezember2, mit dem Sie uns Gelegenheit geboten haben, zum am 12. November 1956 in den «Luzerner Neuesten Nachrichten» veröffentlichten Artikel von Herrn Oberstdivisionär Max Waibel unter dem Titel «Kreuzweg der Freiheit» Stellung zu nehmen.
Wir sind der Auffassung, dass es im Prinzip nicht angängig ist, wenn ein Chefbeamter oder ein höherer Offizier öffentlich zu einer Frage, die in die Kompetenz des Bundesrates fällt, in einer Weise Stellung nimmt, die der bundesrätlichen Auffassung widerspricht3. Zu Ihrer Orientierung sei beigefügt, dass im Politischen Departement zur Vermeidung derartiger Unzukömmlichkeiten die Bewilligung des Departementes einzuholen ist, wenn sich ein Beamter in einem Artikel oder in einem Vortrag zu einem Thema, das sich mit grundsätzlichen Fragen der Landespolitik befasst, zu äussern gedenkt4.
Zum Artikel von Herrn Oberstdivisionär Waibel selbst könnte vom Verfasser allerdings geltend gemacht werden, dass er sich darin nicht expressis verbis in Gegensatz zur bundesrätlichen Auffassung stellt und, dass er an dieser auch keine direkte Kritik übt. Der Grundton und der Sinn seiner Ausführungen lassen aber doch erkennen, dass er einer anderen Orientierung der bundesrätlichen Politik den Vorzug gegeben hätte und, dass er die gegenwärtige Marschrichtung unserer obersten Landesbehörde nur als Provisorium betrachten möchte.
Gerade in Zeiten erhöhter Spannung sind nun aber solche Artikel – auch wenn man keine eigentliche Verletzung der dem Beamten obliegenden Treuepflicht annehmen will – sicher geeignet, in der Öffentlichkeit Verwirrung zu stiften und den Eindruck aufkommen zu lassen, dass es unseren Landesbehörden an der nötigen Einigkeit und Entschlossenheit fehlt. Es würde uns deshalb im vorliegenden Falle angezeigt erscheinen, wenn Sie Herrn Oberstdivisionär Waibel auf diesen Umstand aufmerksam machen und ihn ersuchen wollten, sich in Zukunft grösserer Zurückhaltung zu befleissen5.
- 1
- Schreiben: E 5001(F)1968/100/9. Paraphe: ZE.↩
- 2
- Nicht abgedruckt.↩
- 3
- Vgl. das Schreiben von P. Chaudet an das EPD vom 5. Dezember 1956, nicht abgedruckt: In diesem Artikel wird angedeutet – ohne dass diese Forderung allerdings ganz konkret formuliert wäre – dass die Schweiz die diplomatischen Beziehungen mit der Sowjetunion abbrechen sollte. Für eine frühere kontroverse Stellungnahme von M. Waibel que la neutralit était une notion périmée, qui ne répondait plus aux exigences actuelles, cf. la notice de M. Petitpierre du 10 avril 1956, E 5802(-)1987/59/2.↩
- 4
- Diese Regelung entstand auf Grund der umstrittenen Publikation von B. Barbey, P. C. du Général. Journal du Chef de l’Etat-Major particulier du Général Guisan, 1940–1945 (Neuchâtel, 1948), vgl. E 2800(-)1967/59/83.↩
- 5
- Vgl. den Auszug aus dem Protokoll der Konferenz der Korpskommandanten vom 22. November 1956, nicht abgedruckt.↩
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