Langue: allemand
22.3.1956 (jeudi)
Lettre (L)
Ein weiterer Fall einer Entschädigung schweizerischen Guthabens in den Baltischen Staaten ist erledigt. Die Schweiz soll nicht Schwedens Vorgehen in der Entschädigungsfrage nachahmen, denn damit würde die Annexion der Baltischen Staaten durch die Sowjetunion de iure anerkannt. Einzelfälle sollen weiterhin über das Injurkollegia gelöst werden.
Référence: B.51.358.R.0
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